Sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus mit Anbau in Hohenmölsen (Handwerkerobjekt)
Unsere Häuser stehen ausschließlich zur Miete zur Verfügung und sind nicht zum Verkauf angeboten.
Immobilienangebot: Charmantes Einfamilienhaus mit Anbau und Potenzial
Adresse: 06679 Hohenmölsen
Grundstück:
Gesamtfläche: ca. 182 m²
Gebäudedetails:
Zimmer: 5
Küche: 1
Bad/WC: 1
Abstellraum: 1
Wohnfläche: ca. 100 m²
Teilweise unterkellert
Ausgebautes Dachgeschoss
Baujahr: ca. 1920
Mietkonditionen:
Kaltmiete: ab 150,00 €
Heizkosten: 100,00 € (vom Mieter selbst zu tragen)
Nebenkosten: ca. 100,00 € (inkl. Wasser/Abwasser, Abfall, Grundsteuer, etc.)
Gesamtmiete: 250,00 €
Kaution: 3 Nettokaltmieten
Wohnmöglichkeiten bei Wohnen für Menschen II GbR
Die „Wohnen für Menschen II GbR“ bietet individuell zugeschnittene Wohnlösungen, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Bitte beachten Sie, dass unsere Gesellschaft derzeit keine eigene Internetpräsenz hat und einer größeren Aktiengesellschaft angehört.
Für einen persönlichen Telefonkontakt und spezifische Anfragen bitten wir Sie, zunächst per E-Mail-Kontakt zu uns aufzunehmen. Anschließend bieten wir Ihnen die Möglichkeit, telefonisch weitere Details zu besprechen, ansonsten verweisen wir auf die Kontaktinformationen siehe „rechtlichen Angaben“.
Zustand und Vereinbarungen:
Besichtigung: Der Mietinteressent hat das Objekt bereits vor Vertragsunterzeichnung eingehend besichtigt.
Übernahme: Das Mietobjekt wird im derzeitigen Zustand „wie gesehen“ übernommen, inklusive aller vorhandenen Mängel.
Renovierungsbedarf: Es besteht deutlicher Renovierungsbedarf, wobei alle Spuren vorheriger Nutzung erkennbar sind.
Eigenverantwortung: Der Mieter trägt die volle Verantwortung und Kosten für alle notwendigen Renovierungen und Verschönerungen. Es besteht kein Anspruch auf Kostenersatz durch den Vermieter.
Mietpreis: Die Höhe der Miete spiegelt den renovierungsbedürftigen Zustand des Objekts wider.
Staffelmiete: Der Mietpreis unterliegt einer Staffelmietvereinbarung, die moderate Mietsteigerungen vorsieht. Dies wurde bei der Festlegung der anfänglichen Miete berücksichtigt und reflektiert den Zustand der Immobilie sowie die Investition des Mieters in Renovierungen.
Mietbindung: im Vertrag wird eine Mietbindung von 24 Monate festgehalten, diese kann bei Wunsch auf 48 Monate (vor Vertragsabschluss) besprochen werden.
Fragen und Antworten:
Ist das Mietobjekt noch verfügbar?
Ja, das Mietobjekt ist verfügbar, solange es online angezeigt wird.
Wann kann eine Besichtigung erfolgen, möglicherweise am Wochenende?
Wir bemühen uns, einen Termin so zeitnah wie möglich zu vereinbaren. Leider ist es nicht immer am Wochenende möglich.
Gibt es weitere Bilder oder detaillierte Informationen, wie den Innenzustand, erforderliche Reparaturen/Sanierungen, Internetverbindung, Funktionsfähigkeit der Sanitäranlagen, Verfügbarkeit von Strom/Wasser?
Bedauerlicherweise stehen keine zusätzlichen Informationen zur Verfügung. Wir empfehlen, sich selbst bei einer Besichtigung vor Ort ein Bild vom Zustand des Mietobjektes zu machen.
Warum ist die Miete teilweise so niedrig und für welche Dauer?
Die Miete berücksichtigt die handwerklichen Möglichkeiten des Mieters bezüglich aller Reparaturen. Dieses Konzept ermöglicht eine Reduzierung der Mietkosten. Die niedrige Anfangsmiete/Mietminderung ist verhandelbar und wird nach schriftlicher Absprache später an die ortsübliche Miete angepasst.
Aufgrund der hohen Nachfrage können wir bedauerlicherweise erst nach der Besichtigung telefonische Gespräche führen.
Sollten alle benötigten Unterlagen zum Besichtigungstermin mitgebracht werden?
Nein, das ist nicht erforderlich. Bei Besichtigungsterminen ist ein Außendienstmitarbeiter bzw. Hausmeister vor Ort, dessen Aufgabe es ist, das Mietobjekt zu präsentieren.
Wird man nach der Sanierung des Mietobjektes wegen Eigenbedarf gekündigt?
Nein, es erfolgt keine Kündigung wegen Eigenbedarf; dies wird im Mietvertrag festgehalten.
Nach der Besichtigung bei Interesse können Sie sich gerne bei uns melden, und wir senden Ihnen unseren Mieterfragebogen per E-Mail zu.
Bürger, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, werden gebeten, im Voraus Informationen darüber einzuholen, welche Mietkonditionen für ihre Bedarfsgemeinschaft gelten.