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Grundstück zum Kauf  ·  
provisionsfrei
85000 €84,92 €/m²
1.001 m²Grundstück
Siedlungsweg 10, Zülichendorf, Nuthe-Urstromtal (14947)

Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen
Herr Dario Auch
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen

Preise

Kaufpreis
85000 €
84,92 €/m²
Provision für Käufer
provisionsfrei

Merkmale und Ausstattung

  • bebaubar nach §34 Nachbarbebauung
  • voll erschlossen
  • Strom, Gas, Telekommunikation, Wasser

Attraktives Baulandgrundstück im Berliner Umland

Bei dem Kaufgegenstand handelt es sich um das Aneignungsrecht (gemäß §928 BGB) an dem Grundstück, welches das Land Brandenburg verkauft.
Bei der Liegenschaft handelt es sich um ein unbebautes Grundstück im Siedlungsweg 10 des Ortsteiles Zülichendorf in der Gemeinde Nuthe-Urstromtal. Gemäß Auskunft der Gemeinde liegen Strom-, Trink- und Abwasser-, Gas- sowie Telekommunikationsleitungen an.

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Lage

Bei dem zu veräußernden Flurstück handelt es sich um eine 1.001,00 m² große Fläche gemischter Nutzung in der Gemeinde Nuthe-Urstromtal Ortsteil Zülichendorf.
Zülichendorf ist ein idyllischer Ortsteil der Gemeinde Nuthe-Urstromtal im Landkreis Teltow-Fläming, Brandenburg. Eingebettet in eine malerische, ländliche Umgebung, bietet Zülichendorf ein ruhiges und naturnahes Wohnen, ohne dabei auf die Anbindung an größere Städte verzichten zu müssen. Die Region ist geprägt von weitläufigen Wiesen, Wäldern und der Nähe zur Nuthe, die zu Spaziergängen, Radtouren und Freizeitaktivitäten in der Natur einlädt.
Der Ortsteil ist besonders attraktiv für Familien, Naturliebhaber und all jene, die dem hektischen Stadtleben entfliehen und die Ruhe einer ländlichen Gemeinde genießen möchten. Durch die naturnahe Umgebung und die dörfliche Struktur besitzt der Ort einen hohen Erholungswert, während gleichzeitig eine gute Infrastruktur und Verkehrsanbindung den Alltag angenehm und komfortabel machen.

Weitere Informationen

Infrastruktur und Verkehr Zülichendorf bietet eine ruhige und naturnahe Wohnlage mit dennoch guter infrastruktureller Anbindung. Über die nahegelegene Bundesstraße B101 sind größere Städte wie Luckenwalde und Jüterbog schnell erreichbar. Beide Orte bieten eine umfassende Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten, ärztlicher Versorgung sowie Bildungs- und Freizeiteinrichtungen.
Für Berufspendler ist auch die Erreichbarkeit der Hauptstadt Berlin von Vorteil: Diese liegt etwa 60 Kilometer entfernt und ist sowohl mit dem Auto als auch über den öffentlichen Nahverkehr gut angebunden. Die Regionalbahnhöfe in Luckenwalde und Jüterbog ermöglichen eine komfortable Verbindung nach Berlin und in andere Regionen.
Dank dieser verkehrstechnisch günstigen Lage kombiniert Zülichendorf ländliches Wohnen mit einer sehr guten Erreichbarkeit urbaner Zentren. Hinweis Aneignungsrechte Der Käufer erwirbt das Grundstück originär, nicht als Rechtsnachfolger nach dem ursprünglichen Eigentümer, der das Eigentum aufgab oder als Rechtsnachfolger im Eigentum am Grundstück nach dem Land Brandenburg, dessen Aneignungsrecht er erworben hat. Er ist rechtlich gesehen in einer Stellung wie der Ersteigerer aus einer gerichtlich angeordneten Zwangsversteigerung eines Grundstückes.
Zu beachten ist, dass wegen des originären Eigentumserwerbs durch das Aneignungsrecht der Erwerber eines Aneignungsrechtes keine Möglichkeit hat vom Land Brandenburg Auskünfte über das vom Aneignungsrecht betroffene Grundstück zu erhalten. Das Land Brandenburg ist selbst nicht Eigentümer des Grundstückes. Es gibt insoweit also keinerlei Auskünfte und im Hinblick auf den Zustand des Grundstückes auch keine Ansprüche gegen das Land Brandenburg. Es können gegenüber dem Bundesland keine Ansprüche wegen dieses Zustandes oder nicht erteilter Auskünfte erhoben werden.
Eine Eintragung eines Grundpfandrechtes für Finanzierungszwecke des Erwerbers vor Eintragung des Erwerbs im Grundbuch ist nicht möglich, da es sich um ein herrenloses Grundstück handelt. Aufgrund der Herrenlosigkeit ist das Land Brandenburg kein Eigentümer des Grundstückes und kann dementsprechend auch keine Belastungsvollmacht für das Grundbuch erteilen.
Da kein Grundstück, sondern ein Aneignungsrecht nach § 928 BGB erworben wird, ist keine Grunderwerbsteuer zu zahlen. Derjenige, der ein Aneignungsrecht erwirbt, kann grundbuchlicher Eigentümer werden, ohne dass er eine Grunderwerbsteuer entrichten muss. Der Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung wegen der Grunderwerbsteuer bedarf es für die Eintragung als Eigentümer aufgrund Aneignungsrechtes im Grundbuch nicht.
Ausschreibungsverfahren Bei der Ausschreibung des vorbezeichneten Grundstücks handelt es sich um eine öffentliche, für das Land unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zum Kauf. Alle Kaufinteressenten werden im Rahmen der Ausschreibung gebeten, ihr Kaufpreisangebot abzugeben und zu erklären, wie lange sie sich daran gebunden halten. Gleichzeitig ist ein Finanzierungsnachweis vorzulegen, um zu bestätigen, dass bei Abgabe des Gebotes die Entrichtung des Kaufpreises sichergestellt ist.
Die Kaufpreisvorstellung des Landes beträgt 85.000,00 €.
Die Möglichkeit zur Abgabe eines Gebotes für das Grundstück besteht bis zum 23.10.2024
(Eingang beim Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen, Cottbus, Geschäftsbereich Facilitymanagement, Team 3 – Liegenschaftsmanagement)
Zugelassen sind nur Angebote, die:
•schriftlich eingegangen sind
•per E-Mail, Post oder Fax eingegangen sind
•auf eine bestimmte Geldsumme lauten
•einen Finanzierungsnachweis enthalten
•eine Ausweiskopie enthalten
•rechtzeitig eingegangen sind.
Nicht berücksichtigt werden Angebote, die:
•nach Fristablauf eingehen
•ohne Beifügung eines Finanzierungsnachweises abgegeben wurden
•von russischen Staatsbürgern, gemäß 6. EU-Sanktionspaket, abgegeben werden
•so genannte Gleitklauseln enthalten, nach denen der gebotene Kaufpreis variabel ist oder vom Eintritt bestimmter Bedingungen abhängig gemacht wurde.
Nachgebote sind ausdrücklich und zu jeder Zeit ausgeschlossen. Das Land Brandenburg behält sich jedoch vor, Nachverhandlungen zu führen.
Zur gültigen Angebotsabgabe bitte ich Sie die Seiten 11 und 12 des anhängenden Exposés auszufüllen und innerhalb der Angebotsfrist mir zuzusenden. Hinweis Exposé Die Angaben in diesem Exposé sowie im Anhang beruhen auf den zur Verfügung stehenden Informationen. Das Land ist zwar stets bemüht, möglichst vollständige und richtige Angaben zu machen, kann jedoch keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Der Erhalt des Exposés ist kein Vermittlungsauftrag im Sinne § 1 der Makler- und Bauträgerverordnung. Kontaktdaten Ansprechpartner:Herr Dario Auch
Telefon:0355 359 537
Telefax:0331 359 359
E-Mail:dario.auch@blb.brandenburg.de

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Weitere Unterlagen

Anbieter der Immobilie

Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und BauenGewerblicher Anbieter
Müllroser Chaussee 48, 15236 Frankfurt (Oder)
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Partnerschaft
Herr Dario AuchDein Kontakt
Online-ID: 2g45856
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