Baugrundstück in Berlin-Zehlendorf
Bei diesem Angebot handelt es sich um ein 712 qm großes Baugrundstück in sehr angenehmer Berlin-Zehlendorflage. Das Grundstück ist bauträgerfrei. Es wird von uns im Maklerallein - und Festauftrag angeboten.
Das unbebaute Grundstück in Südausrichtung hat eine vordere Grundstücksbreite von 14 m (Fotos Nr. 1,3,5) und eine linksseitige Grundstückslänge von 55,2 m, eine hintere Grundstücksbreite von 11,6 m und eine rechtsseitige Grundstückslänge von 56,1 m. Ein aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit den entsprechenden Grenzmaßen liegt vor.
Die Lage des Grundstücks (Foto Nr. 6) ist sehr angenehm. Die dem Grundstück vorgelagerte Straße mit ansehnlichem, alleeartigem Baumbestand ist eine eher moderat befahrene Straße. Die Bebauung besteht hier vor allem aus Ein- und Zweifamilienhäusern. (Foto Nr.2)
Der Umgebungsblick vom verkaufsgegenständlichen Grundstück in Richtung Straße ist teilweise parkähnlich bis naturbelassen, auf jeden Fall unverbaubar, ruhig und schön (Fotos Nr. 6 und Nr.4).
Aktuell wurde in einem sehr konstruktiven Verfahren mit den zuständigen Zehlendorfer Ämtern und Behörden geregelt, dass eine Grundstückserschließung von der Straße über den ca. 30 m breiten Grünstreifen (siehe Fotos) zum verkaufsgegenständlichen Grundstück (Geh-, Fahr-, und Leitungsrecht) in Form einer Baulast (Eintrag im Baulastenverzeichnis) abgesichert wird.
Bei der Kaufpreisfestlegung des 712 qm großen Grundstückes, welches erst durch diese aktuell geregelte Erschließungssicherheit bebaubar wurde, ist der Umstand berücksichtigt, dass der zukünftige Anlieger und Bauherr seine Erschließungskosten, inklusive provisorischer Gehwegsüberfahrt bis zur Grundstücksgrenze während der Bauphase, übernehmen muss. Das ist die Voraussetzung für die Grundstücksbebaubarkeit.
Die diesbezüglichen Unterlagen werden bei Ortsbesichtigungsterminen auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
Das Positive ist, dass diese Erschließungsmaßnahmen im Kaufpreis sehr großzügig eingepreist sind und nach Fertigstellung, z. B. einer neuen Wohnbebauung, das Anwesen in erster Reihe mit großem, begrünten Abstand zur Straße ausgerichtet ist. Eine dem Grundstück vorgelagerte Bebauung ist ausgeschlossen - der Blick vom Kaufgegenstand über die Grünanlage in Richtung Straße bleibt immer frei.
Beim Bebauen des Grundstücks gilt die Bebaubarkeit nach B-Plan (GRZ 0,2,GFZ 0,4). Das heißt, Bebauuung mit 2 Vollgeschossen, Keller und einem Schrägdach ist möglich. Sofern im Keller und im Schrägdach keine Wohnräume entstehen, zählen diese Flächen nicht zur GFZ. Der Käufer wird ggfs. die Umsetzungsmöglichkeiten seiner prinzipiellen Bebauungswünsche im Vorhinein abklären.
Die Baugrenze beträgt 6 m von der vorderen Grundstücksgrenze und reicht dann weitere 25 m in das Grundstück.
Die Abstandsflächen zum östlichen Nachbarn betragen 3 m, zum westlichen Nachbarn 4 m.
(Da das Grundstück in der Tiefe schmaler wird, kann hier eine Überbauung abgeklärt und ggfs. unter Umständen genehmigungsfähig werden.)
Ein konkretes Bebauungsbeispiel ist z.B. die Nachbarschaftsbebauung an der östlichen Grundstücksseite.