Weitere Informationen
Sonstiges
Rechtliche Rahmenbedingungen:
Besichtigungstermine:
Um Besichtigungstermine zu vereinbaren, bitten wir Sie, zunächst das vollständige Exposé und den 360°-Rundgang zu betrachten. Zudem benötigen wir den Nachweis einer vorläufigen Finanzierungsbestätigung oder eines Kapitalnachweises. Unsere Mitarbeiter senden Ihnen gerne den Objektlink und präsentieren Ihnen die Immobilie transparent und ausführlich.
Terminvereinbarung:
Sie können gerne einen Termin mit uns vereinbaren, indem Sie uns unter der Telefonnummer 0221 - 677 677 90 kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen.
Hinweis:
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir Anfragen von Interessenten nur bearbeiten können, wenn deren Kontaktdaten vollständig ausgefüllt sind.
Gewährleistungsausschluss:
Alle objektbezogenen Angaben basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten.
Weitere Informationen:
Auf Wunsch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen weitere Informationen zum Objekt und zum Eigentümer bereitzustellen.
Maklervertrag und Courtage:
Der Maklervertrag zwischen Ihnen und unserem Unternehmen kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit z.B. auf Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande.
Für den erfolgreichen Abschluss des Hauptvertrages (= Miet-/Pachtvertrag) fällt eine Provision für den Mieter/Pächter an. Die Höhe der Provision richtet sich nach der Festlaufzeit des Vertrages sowie den vereinbarten Vorauszahlungen oder Pauschalen auf Neben- bzw. Betriebskosten.
Bei einer Festlaufzeit von weniger als 5 Jahren beträgt die Provision mindestens 3,0 Monatsmieten einschließlich der dafür vereinbarten Vorauszahlungen oder Pauschale auf Neben- bzw. Betriebskosten.
Bei einer Festlaufzeit von mindestens fünf und weniger als zehn Jahren beträgt die Provision mindestens 3,5 Monatsmieten einschließlich der dafür vereinbarten Vorauszahlungen oder Pauschale auf Neben- bzw. Betriebskosten. Bei einer Festlaufzeit von mindestens zehn und weniger als fünfzehn Jahren erhöht sich die Provision auf 4,0 der vorgenannten Monatsmieten. Bei einer Festlaufzeit von fünfzehn Jahren oder mehr beträgt die Provision 4,5 der vorgenannten Monatsmieten.
Zusätzlich zu diesen Beträgen wird für jede vereinbarte Optionsmietzeit eine weitere Provision in Höhe von 1,0 der vorgenannten Monatsmieten berechnet.
Die Provision ist fällig und wird verdient, sobald der Hauptvertrag (= Miet-/Pachtvertrag) abgeschlossen wurde.
Stichworte
Nutzfläche: 60,00 m², Gesamtfläche: 60,00 m², Stadtzentrumslage