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Sonstiges
Gewerbeimmobilien-Makler.com - die Anlaufstelle für Gewerbegrundstücke, Grundstücke für altersgerechtes Wohnen, Stockwerkeigentum, Eigentumswohnungen in Deutschland.
Ihr Ansprechpartner:
Herr Achim Kilgus
Diplom-Betriebswirt (BA)
Makler mit Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO)
Makler mit französischer Zulassung
Gewerbeimmobilien-Makler.com Webmanager GmbH
Hauptstraße 19
D-76547 Sinzheim/Baden-Baden
Phone +49 7221 991 944
Fax +49 7221 991 708
E-Mail: info@gewerbeimmobilien-makler.com
Bei einer Vermittlung gelten folgende Bedingungen:
Maklerprovision bei Verkauf:
Sämtliche Angaben erfolgen nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Der Käufer zahlt im Vermittlungsfall an die Firma Webmanager GmbH (Gewerbeimmobilien-Makler.com) eine Maklerprovision von 4,76 % (inkl. 19 % MWST) vom Kaufpreis, unbeschadet von Leistungen der Gegenseite. Grunderwerbssteuer, Notar- u. Gerichtskosten trägt der Käufer. Das Geschäft bzw. die Zahlung der Provision hat in EUR zu erfolgen. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Baden-Baden.
Maklerprovision bei Vermietung, Verpachtung:
Sämtliche Angaben erfolgen nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenvermietung, -verpachtung vorbehalten. Der Mieter, Pächter, Käufer zahlt im Erfolgsfall an die Firma Webmanager GmbH (Gewerbeimmobilien-Makler.com) eine Maklerprovision von 3,57 Monatsmieten oder Monatspachten inkl. 19% MWST, unbeschadet von Leistungen der Gegenseite. Die Provision errechnet sich aus der vertraglich festgelegten, monatlichen Kaltmiete oder Kaltpacht. Die Provision ist an die Webmanager GmbH zu bezahlen, wenn dem Käufer des im Exposé aufgeführten Objekts nach oder bereits vor dem Kaufvertragsabschluss ein Mieter oder Pächter für das im Exposé aufgeführte Objekt durch den Makler vermittelt wurde. Das Geschäft bzw. die Zahlung der Provision hat in Euro zu erfolgen. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Baden-Baden.
Es gelten weiterhin unsere AGB unter https://gewerbeimmobilien-makler.com/agb/
Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Webmanager GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Objektdaten und Angaben:
Alle Angaben stammen vom Eigentümer/Vermieter oder von sonstigen Dritten und verstehen sich ohne Gewähr. Wir machen darauf aufmerksam, dass sämtliche Objektdaten und Angaben auf den Informationen des Eigentümers/Vermieters oder von sonstigen Dritten beruhen und von uns daher keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten und Angaben übernommen wird.
Energieausweis ist in Arbeit.
Bei der Landschaftsaufnahme in diesem Online-Exposé handelt es sich um ein Beispielbild.