Pachtgrundstück Mockau
Unbebautes Grundstück in der Voldebedingstraße 29, Leipzig
Das Flurstück 163 der Gemarkung Mockau ist unbebaut. Für diesen Bereich gibt es keinen Bebauungsplan, sodass sich die Zulässigkeit geplanter Vorhaben nach § 34 BauGB richtet. Das Vorhaben befindet sich im sog. unbeplanten Innenbereich. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO. Das bedeutet, dass sich das Vorhaben in die nähere Umgebung einfügen muss. Die Erschließung muss gesichert sein.
1. Imbisswagen: Das Aufstellen von Imbisswagen bedarf der Baugenehmigung, da das Vorhaben keinem der in § 61 SächsBO aufgelisteten Tatbestände unterfällt.
Verfahrensfrei nach § 61 Nr. 13 g SächsBO sind bauliche Anlagen, die dem saisonalen Verkauf landwirtschaftlicher oder erwerbsgärtnerischer Produkte durch den Erzeuger dienen, ausgenommen Gebäude,
2. Carsharing-Parkplätze: Nicht überdachte Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder mit einer Fläche bis zu 100 m² je Grundstück und deren Zufahrten dürfen unter Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die Anforderungen an bauliche Anlagen stellen (z.B. Bauplanungsrecht, Genehmigung Grundstückszufahrt etc.), verfahrensfrei, d.h. ohne Baugenehmigung errichtet werden. Die Nutzung der gesamten Fläche (ca. 225 qm) bedarf einer Baugenehmigung.
Das Aufstellen von Ladestationen für Elektromobilität ist auch verfahrensfrei möglich. Selbstverständlich kann auch ein Gebäude errichtet werden, welches sich an der Umgebungsbebauung orientieren muss. Gebäude können bis zu einer Bruttogrundfläche von 75 m³ verfahrensfrei errichtet werden.
Im Ergebnis wären alle Vorhaben denkbar, die in § 4 BauNVO aufgelistet sind. Diese sind in der Regel baugenehmigungspflichtig.