Idee und Planung
Auf diesem Grundstück haben wir eine kleine Hausanlage geplant. Ruhig gelegen erhalten Sie eine Immobilie mit zwei Häusern. Im Haus 1 sind 3 Einheiten und im hinteren Haus Nr. 2 wurden 4 Wohneinheiten geplant. Diese Komposition von modernen energiesparenden Häusern bestechen nicht nur durch ihre Lage, sondern es passen sich gut in die Umgebung ein.
Home Office
Diese Wohnung liegt im Obergeschoss und ist für ein junges Paar mit drei Kindern geeignet. diese Wohnung ist nach Südwesten ausgerichtet. Sie haben hierbei auch die Möglichkeit ein schönes Büro für Ihr Home Office einzurichten.
Die AB
Wohnungseigentum wird durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum gemäß § 3 WEG oder durch Teilungserklärung gemäß § 8 WEG begründet. In der Teilungserklärung erklärt der Eigentümer eines Grundstücks gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum am Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt und mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung wird. Diese Aufteilung hat zur Folge, dass jede Eigentumswohnung im Haus einzeln veräußert und belastet werden kann. Auch Sondernutzungsrechte können in der Teilungserklärung begründet werden. Im Regelfall enthalten Teilungserklärungen neben der eigentlichen formellen Aufteilung als zweiten Teil noch die sogenannte Gemeinschaftsordnung. Diese regelt das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und kann vom Wohnungseigentumsgesetz abweichende Bestimmungen enthalten, soweit das Gesetz abdingbar ist. In unserem Fall würden wir jede Wohnung einzeln behandeln vom anderen unabhängig und somit eines Verwalters unnötig macht. Die Teilungserklärung wird ins Grundbuch eingetragen und ist damit für die Wohnungseigentümer verbindlich. Bestandteil der Teilungserklärung ist auch der abgeschlossenheitsbescheinigte Aufteilungsplan. Dieser ist Voraussetzung dafür, dass Wohnungseigentum im Grundbuch eingetragen werden kann. Beim Aufteilungsplan handelt es sich um eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe, der im Sondereigentum und im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich sind.
Das Gemeinschaftseigentum
Das Gemeinschaftseigentum bei den Wohnungen. Sind in einem Mehrfamilienhaus mehrere Eigentumswohnungen vorhanden, ist zwischen dem Sondereigentum und dem Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden. Dabei gehören zum gemeinschaftlichen Eigentum das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Bei der Definition von Gemeinschaftseigentum macht es sich das Wohnungseigentumsgesetz einfach. Laut §1 Abs. 5 WEG ist gemeinschaftliches Eigentum im Sinne dieses Gesetzes das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht explizit im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Dazu zählen beispielsweise das Treppenhaus und die Flure, ohne die ein Betreten der Wohnbereiche nicht möglich wäre, oder die gemeinsam genutzte Heizungsanlage. Die Heizkörper gehören dagegen zum Sondereigentum. zusammen verantwortlich. Näheres wird in der Notarurkunde festgelegt.
Das Sondereigentum
Die rechtliche Grundlage für Wohnungseigentum bildet das Wohnungseigentumsgesetz (WEG-Gesetz). Laut der § 1 WEG-Gesetz Definition ist Wohnungseigentum das „Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört“. Dementsprechend kann Wohnungseigentum lediglich an Wohnungen begründet werden. Die Begründung des Wohnungseigentums erfolgt durch Eintragung ins Grundbuch. Für jede einzelne Wohnung wird ein einzelnes Grundbuchblatt erstellt. Demzufolge können Wohnungen, an denen Wohnungseigentum begründet wurde, ebenso verkauft, belastet oder verschenkt werden wie andere Immobilienobjekte auch.
Baucontrolling
Auf Wunsch und nach Absprache mit Ihnen, können Sie dieses Haus auch von der DEKRA oder TÜV abnehmen lassen. Diese unabhängige Überwachung der Bauausführung schafft Transparenz und sichert die Qualität. Dokumentierte und zertifizierte Qualität gibt Ihnen Sicherheit und gewährleistet ein dauerhafter und hoher Wert Ihrer Immobilie.
Die Gewährleistung
Sie erwerben das Haus / Wohnung wie es steht und liegt. Sollten Arbeiten, energetische Sanierungen durch Unternehmen ausgeführt werden, werden wegen etwaiger Mängel an den Baulichkeiten diese im Neubaubereich nach Werkvertragsrecht eine Gewährleistung nach BGB von 5 Jahren gewähren. Näheres erfahren Sie im persönlichen Angebot. Wir werden nach Absprache mit Ihnen und der Stadt die Arbeiten beginnen und das Haus zügig fertig stellen. Die Wohnungen werden vom Verkäufer verkauft, wie diese stehen und liegen.
Stichworte
Zustand: Erstbezug, projektiert
TV: Kabelanschluss, Sat-Anschluss
Versorgung: Städtische Wasserversorgung, Städtische Stromversorgung
Sonstiges: ISDN, Neubaustandard