PROVISIONSHINWEIS: Mit Ihrer Anfrage bei uns sowie der Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Firma Melanie Zimmermann Immobilien, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sie bestätigen mit Ihrer Anfrage die Erstvermittlung des Objektes durch die Firma Melanie Zimmermann Immobilien. Kommt es in der Folgezeit zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite, hat der Interessent bei Abschluss eines KAUFVERTRAGS die im Exposé/Vertrag ausgewiesene Käuferprovision an die Firma Melanie Zimmermann Immobilien gegen Rechnung zu zahlen. Die ausgewiesene Käuferprovision versteht sich als Bruttogesamtbetrag. Wir machen darauf aufmerksam, dass wir auch für die Verkäuferseite tätig sind.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne usw. vom Verkäufer stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher dem Interessenten selbst, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Alle Immobilienangebote sind freibleibend. Zwischenverkauf- und sonstige Zwischenverwertung bleibt vorbehalten.
GELDWÄSCHE: Als Maklerunternehmen sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - z.B. durch eine Kopie Ihrer Ausweisdaten. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.