2 Zimmer-Wohnung | Terrasse | Götzis
2 Zimmer-Wohnung | Terrasse | Götzis
Lage
In der Riebe heißt das Gebiet oberhalb des Dorfzentrums von Götzis, das man auch zu Fuß in wenigen Minuten erreicht. Die Lage ermöglicht in Sommermonaten vom Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang ein angenehmes Sonnenlicht. Zudem kann man auf der Hanglage, auf der das Projekt verwirklicht wird, einen schönen Blick ins Tal sowie in den benachbarten Wald genießen.
Die wichtigen Einrichtungen für das tägliche Leben, wie Schulen, Kindergarten und Lebensmittelmärkte sind auch schnell erreichbar. Ebenso sind es nur kurze Wege zu den Autobahnanschlüssen, bzw. zu allen Infrastruktureinrichtungen in der Umgebung.
Ausstattung
Die Wohnung überzeugt mit einer durchdachten Raumaufteilung und wurde mit einem hochwertigen, für Fußbodenheizungen geeigneten, Parkettboden ausgestattet.
Die Sanitäreinrichtungsgegenstände für das WC und das Badezimmer, sind ebenfalls wie der Waschmaschinenanschluss inkludiert. Die Wohnung wird noch mit einer tollen Einbauküche ausgestattet.
Das Objekt wurde mit einer Wärmepumpe mit Erdsonde und einer solaren Warmwasseraufbereitung ausgestattet.
Diese effiziente und moderne Heizungsanlage wurde zusätzlich nach den neuesten Energierichtlinien geplant.
Ebenfalls zu erwähnen sind die großzügigen Fensterflächen, die mehr Licht und Sonne in Ihre Wohnung bringen. Der dazugehörende Sonnenschutz, ist auf der Südseite mit Elektromotoren ausgestattet.
Besser leben verbindet man mit einem hohen Freizeitwert und vielen Erholungsmöglichkeiten. Die großzügig angelegten Terrassen bzw. Balkone und das komfortable Umfeld bieten die allerbeste Gelegenheit dazu.
Ein Tiefgaragenabstellplatz kann für EUR 85,00 im Monat dazu gemietet werden.
Ein Kellerabteil ist auch vorhanden.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung.
Einmalkosten:
Kaution: 3 BMM
Vertragserstellungsgebu?hr: EUR 600,00 inkl. 20% MwSt.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.