Bauplatz in ruhiger dörflicher Lage in Süd-Niedersachsen
Das Land Niedersachsen bietet ein 1.632 m² großes innerörtliches Grundstück in ruhiger Lage zum Kauf an.
Der Verkaufsgegenstand befindet sich in Südniedersachsen in Wahmbeck, Ortsteil von 37194 Bodenfelde, im Südwesten des Landkreis Northeim an den Südausläufern des Sollings im Wesertal. Wahmbeck ist ein Ort mit etwas mehr als 500 Einwohnern.
Die südlich von Wahmbeck verlaufende Weser stellt die Landesgrenze zu Hessen dar.
Bodenfelde mit Schule und Einkaufsmöglichkeiten und einem Bahnhof an der "Sollingbahn" (Ottbergen - Northeim/Göttingen) befindet sich rund 3 km und die Kreisstadt Northeim rd. 30 km entfernt. Das südniedersächsische Oberzentrum Göttingen ist ca. 40 km entfernt.
Die hier zum Kauf angebotene Liegenschaft liegt als Eckgrundstück an den innerörtlichen Nebenstraßen Schulweg, umgeben von dörflicher Mischnutzung bzw. Wohnanlagen.
Das Grundstück wird als Grünland genutzt (ohne vertragliche Regelung), es ist unbebaut. Im Bereich der nordwestlichen Grundstücksgrenze befindet sich eine Trafostation (in Abt. II im Grundbuch entsprechend eingetragen).
Das Verkaufsobjekt hat einen unregelmäßigen Zuschnitt mit einem deutlichen Versprung im südöstlichen Bereich und ist nahezu eben.
Der Bebauungsplan der Gemeinde Bodenfelde setzt für das Grundstück als bauliche Nutzung Allgemeines Wohngebiet mit zweigeschossiger Bebauungsmöglichkeit und offener Bauweise fest. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung wird durch folgende Festsetzungen begrenzt:
. Grundflächenzahl (GRZ): 0,4
. Geschossflächenzahl (GFZ): 0,5
Im vorliegenden Fall bestimmt der rechtskräftige Bebauungsplan die Art und das Maß der baulichen Nutzung.
Weitere Erläuterungen und verbindliche Entscheidungen zur zulässigen baulichen Nutzung des Grundstücks können nur durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde (Landkreis Northeim) erteilt werden.
Der Kaufgegenstand ist dem Land Niedersachsen im Rahmen einer Fiskuserbschaft zugefallen.
Eine Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung zumindest vom Land Niedersachsen nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen. Die genannten Daten erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiterhin übernimmt das Land Niedersachsen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.
Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen ein Verkauf erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.
Der vereinbarte Kaufpreis muss grundsätzlich am Tage der Beurkundung auf dem Konto des Landes Niedersachsen eingegangen sein.
Das Land Niedersachsen übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden der materieller oder ideeller Art beziehen, dich durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.