Weitere Informationen
Sonstiges
Alle Angaben im Exposé beruhen auf den Informationen und übergebenen Unterlagen der Verkäufer bzw. Dritter. Eine Haftung für die Angaben im Exposé kann deshalb durch den Makler nicht übernommen werden. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf und Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Geldwäschegesetz
Nach § 2 Absatz 1 Nr. 19 Geldwäschegesetz sind wir verpflichtet, die Identität unserer Geschäftspartner durch Einsicht oder Kopie der Ausweispapiere zu überprüfen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn
unsere Mitarbeiter Sie um Vorlage Ihres Personalausweises bitten. Wir werden uns bemühen, Sie so wenig wie möglich mit dieser leidigen Pflicht zu beeinträchtigen.
Datenschutz
Gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie darüber, dass wir Ihre Kontakt-daten erheben und speichern werden um Ihre Anfrage ordentlich bearbeiten zu können. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck der Verarbeitung sowie für Gewährleistungen nicht mehr erforderlich sind. Sofern gesetzliche Aufbewahrungsfristen einer Löschung entgegenstehen, werden wir Ihre Daten bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist sperren.
Eine Gewähr, dass alle Angebotsangaben richtig sind und dass das Objekt zum Zeitpunkt des Zugangs noch verfügbar ist, kann nicht übernommen werden.
Alle dem Empfänger überlassenen Unterlagen sind vom Eigentümer oder einer in dessen Auftrag handelnden Person in dieser Form übermittelt worden. Diese Offerte ist von diesen Personen als wahre, richtige und gültige Angebotsgrundlage genehmigt worden. Eine Haftung durch uns ist ausdrücklich ausgeschlossen. Wir haben alle Unterlagen nach besten Wissen und Gewissen zusammengestellt. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage hat der notarielle Kaufvertrag Vorrang.
Pflichten nach GwG:
Der Kaufinteressent nimmt zur Kenntnis, dass der Makler im Verlauf der geschäftlichen Beziehungen zur Identifizierung und Überprüfung der Identität des Kaufinteressentennach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet ist. Das GwG sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Der Auftraggeber wird dem Immobilienmakler die erforderlichen Unterlagen auf Nachfrage zur Verfügung stellen. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maklerverträge gelten seit dem 13.06.2014 als sog. Verbraucherverträge und werden den Regeln der §§ 312 ff BGB unter-worfen. Wir werden daher vom Interessenten eine Auskunft verlangen, ob der der Immobilienkauf als Verbraucher oder gewerblich stattfinden wird um eine rechtskonforme Abwicklung zu gewährleisten.
Dieses Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt und darf nicht an Dritte weiter gegeben werden. Eine Weitergabe verpflichtet zu Schadenersatz, falls es zu einem Vertragsabschluss mit einem Dritten kommt und das Angebot provisionspflichtig ist.