Exklusive Stadtwohnung im Herzen von Breisach
Willkommen in dieser außergewöhnlichen Stadtwohnung, die derzeit als Büro genutzt wird und nicht nur ein erhabenes Wohnambiente, sondern auch geschäftliche Eleganz im historischen Zentrum von Breisach am Rhein verkörpert. Diese prachtvolle Immobilie, großzügig dimensioniert mit 149 Quadratmetern und erbaut im Jahr 1995, vereint meisterhaft zeitlose Architektur mit modernem Komfort.
Innenausstattung:
- Edle Büronutzung mit 149 Quadratmetern
- Baujahr 1995
- Aufzug von der Tiefgarage bis zur Wohnung für barrierefreies Wohnen
- Zwei Tiefgaragenstellplätze für höchsten Komfort
- Großer Empfangsbereich, 3 kleinere Zimmer, die eventuell als Schlafzimmer und 2 Kinderzimmer oder Arbeitszimmer genutzt werden können.
- Zwei Toiletten, wovon eine als Gäste-WC konzipiert bleiben kann und die andere die Möglichkeit einer Verbindung mit dem Nebenzimmer für die Schaffung eines großzügigen Badezimmers mit Tageslicht bietet.
- Separate Küche mit Balkon, zugänglich auch vom eventuellen Elternschlafzimmer
- Monumentales Bürozimmer mit Balkon zum Hinterhof, das für höchste Ansprüche konzipiert ist und auch als großzügiges Wohnzimmer genutzt werden kann
Besondere Merkmale:
Diese exklusive Bürofläche besticht nicht nur durch ihre multifunktionale Nutzungsmöglichkeit, sondern auch durch erlesene Annehmlichkeiten wie die barrierefreie Gestaltung, die Tiefgaragenstellplätze und die moderne Heizung.
Außenbereich:
Die beiden Balkone, einer direkt von der Küche und der andere vom eventuellen Wohnzimmer zugänglich, bieten eine exklusive Möglichkeit, die frische Luft in stilvollem Ambiente zu genießen. Der Balkon im Hinterhof gewährt zusätzliche Privatsphäre und Ruhe.
Fazit:
Diese herausragende Bürofläche in Breisach am Rhein kann problemlos in eine großzügige und stilvolle Wohnung umgewandelt werden. Mit großzügigen Räumlichkeiten und einer erstklassigen Lage eröffnet sie eine Welt der Möglichkeiten. Setzen Sie den ersten Schritt und vereinbaren Sie noch heute eine persönliche Besichtigung. Für weitere Informationen und Terminabsprachen stehen wir Ihnen mit Freude zur Verfügung.
Die Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum für einzelne Teileigentumseinheiten ist jedem Teileigentümer gestattet, sofern dies im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässig ist. Hierbei bedarf es keiner Zustimmung der übrigen Wohnungs- und Teileigentümer oder der Hausverwaltung.