Ladenlokal am Sülztalplatz- Stadtmitte Rösrath - direkt an Bushaltestelle
Lage:
1 - A Geschäftslage im Zentrum von Rösrath am Sülztalplatz. Hier findet 1-mal wöchentlich ein Markt statt. Vor dem Ladenlokal befindet sich die Bushaltestelle.
Objektbeschreibung:
Modernes Wohn-Geschäftshaus.
Aufteilung:
EG ein großer Verkaufsraum ca. 50 qm
KG: Teeküche, Lager, WC
Fenster:
Thermopane
Fensterfront: ca. 7,62 m
Heizung:
Gaszentral
Bodenbelag:
Fliese
Sonstiges: Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) 3,57% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Energieausweis :
Befindet sich in der Erstellung und kann in Kürze nachgereicht werden.
Planunterlagen:
können bei Interesse nachgereicht werden.
Besichtigungen:
Sind aus Diskretionsgründen ausschließlich mit unserem Büro abzustimmen.
Haftungsausschluss:
Dieses Angebot beruht auf Angaben des Auftraggebers. Wir können daher keine Haftung für die Richtigkeit sowie Vollständigkeit übernehmen.
Zusätzliche Angaben gem. §6 des Teledienstegesetzes (TDG) in der Fassung des Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr:
Aufsichtsbehörde gem. § 34 c GewO: Ordnungsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises, 51469 Bergisch Gladbach, Am Rübezahlwald 7, Dienststelle: Bereich 3, Ordnungsabteilung, Refrather Weg 30-36, 51469 Bergisch GladbachGeschäftsführerin: Alexandra Birker, inhaltlich verantwortlich gem. § 10 Abs. 3 MDSt: Alexandra Birker,
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Immobilien Alexandra Birker nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.