Wohnhaus in 55430 Oberwesel
Bei den Versteigerungsobjekten handelt es sich um mehrere Grundstücke, zwei davon bebaut, eines als Mühlengraben genutzt und bei den restlichen Flächen um unbebaute Grundstücke, teils bewaldet, teils landwirtschaftlich genutzt. Die Mühle, der Mühlgraben und die Scheune stehen unter Denkmalschutz. Lfd. Nr. 1, Flurstück Nr. 198, zu 1.321 m²: Das Grundstück ist mit einer Scheune bebaut, Baujahr 1939, unbebauter Teil = Brachfläche; Erweiterung um einen Anbau im Jahr 1984; Nutzfläche insgesamt (beide ehem. Ställe, Scheune/Stellplatz, angebaute Scheune/Halle und angebautes WC-Häuschen) ca. 211 m². Das Gebäude ist einfach ausgestattet und eignet sich aus Sicht des Sachverständigen insbesondere zur Lagernutzung. Es verfügt über eine einfache Elektroinstallation und einen Wasseranschluss. Gemäß Mitteilung wird die Scheune über das gegenüber liegende Mühlengrundstück (Flurstück 26) angedient. Auf dem Grundstück befindet sich des Weiteren ein einfacher Holzunterstand, dem kein Wert beigemessen werden kann. Lfd. Nr. 10, Flurstück Nr. 26, zu 9.353 m²: Das Grundstück ist teilweise bebaut. Es handelt sich um ein ehemaliges Mühlengebäude mit einem Nebengebäude, das baufällig ist. Die zweigeschossige Mühle wurde ursprünglich im Jahr 1607 überwiegend in Holzfachwerkbauweise mit (vermutlich) Lehmausfachung auf einem Bruchsteinmauerwerk-Keller errichtet und vermutlich um 1827 erweitert. In den Jahren 2005 bis 2019 erfolgten div. Modernisierungen. Ob diese den Regeln Anforderungen des Denkmalschutzes entsprechen, ist nicht bekannt. Aufgrund der vorhandenen Geländetopographie verfügt das KG über ebenerdigen Zugang sowie Tageslicht und wird daher in der Folge als UG bezeichnet. Darüber liegend erstreckt sich das Gebäude auf zwei OG sowie auf ein DG. In den beiden OG befinden sich zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung Wohnräume, die jedoch seit dem Jahr 2013 nicht mehr als solche genutzt werden. Das DG ist nicht ausgebaut. Wohnflächen: 1. OG ca. 68,41 m², 2. OG ca. 76,66 m², Gesamt ca. 143 m². Nutzflächen: UG ca. 49 m². Im UG ist noch das ehemalige Mühlwerk vorhanden, im OG das Mahlwerk. Die zweckmäßige Grundrissgestaltung bietet eine teilweise gute, teilweise schlechte Belichtung und Besonnung. Nebengebäude Schuppenanbau = ehemaliger Aggregatraum, massive Bauweise, Pultdach. Insgesamt handelt es sich um ein Objekt, das sich in einem technisch überalterten Zustand befindet. Für eine nachhaltige wohnwirtschaftliche Nutzung sind erhebliche Investitionen erforderlich. Zusätzlich wurden an konstruktiven Holzteilen erhebliche Beschädigungen festgestellt. Der übrige Teil des Grundstücks ist hängig, liegt brach und ist forstwirtschaftlich und landwirtschaftlich kaum nutzbar. Die bewaldeten Flurstücke liegen überwiegend in Tallage und weisen eine hängige Topografie auf. Eine forstwirtschaftliche Nutzung ist nur äußerst eingeschränkt denkbar. Das Flst.-Nr. 13 liegt in einem Vogelschutzgebiet. Die Landwirtschaftsflächen werden teils als Grünland und teils als Ackerfläche genutzt. Flst. Nr. 38 ist eine Grünfläche mit Baumbewuchs, die landwirtschaftlich nicht wirtschaftlich genutzt werden kann. Bei dem Flst. Nr. 37 handelt es sich um das ursprünglich als als Mühlengraben genutzte, unbebaute Grundstück. Zum Zeitpunkt der Wertermittlung waren die Objekte nicht vermietet / verpachtet.
Gläubiger: Telefon: 06741 /9100
Hier finden Sie weitere Informationen sowie Dokumente zum Object (bitte kopieren Sie den Link in ein neues Browser Fenster): https://dein-immocenter.de/objektkatalog/1-k-30-22-st.-goar