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Verkaufsgrundstück
Beschreibung des Grundstücks für Teilfläche A – rückwärtig
Das noch zu teilende Grundstück hat eine Gesamtfläche von 1.233 m². An der Straße hat das Grundstück eine Breite von ca. 20 m und eine mittlere Tiefe von ca. 60 m.
Das hier angebotene Verkaufsgrundstück (Teilfläche A) soll über das vordere Grundstück über einen 3 m breiten Weg auf der Nordseite erschlossen werden. Gemäß vorgeschlagener Teilung hat die rückwärtige Teilfläche A eine Größe von ca. 644 m². Dieser Teil des Grundstücks ist unbebaut und weitgehend ohne Baumbewuchs. Die Bebauung des Grundstücks mit einer Laube wurde zwischenzeitlich entfernt.
Hier könnte Ihre eigene Stadtvilla stehen. Der Gartenbereich ist in einer Tiefe von ca. 20 m (gemessen von der rückwärtigen Grundstücksgrenze) von jeglicher Bebauung freizuhalten. Es bietet sich viel Platz für Ruhe und Erholung oder für ein sicheres Spielen Ihrer Kinder im eigenen Garten. Der Garten ist süd-westlich ausgerichtet.
Im Randbereich des Grundstücks (außerhalb der Baufläche) befindet sich ein Tiefbrunnen, der in der Vergangenheit zur Gartenbewässerung benutzt wurde. Eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser bis zu einer Menge von 150 m³ wurde in 2019 erteilt. Der Brunnen selbst hat eine Tiefe von 42 m.
Bebaubarkeit - Planungsrecht
Bebaubarkeit und Planungsrecht
Das Grundstück befindet sich innerhalb eines bebauten Ortsteiles. Für das Gebiet existiert kein Bebauungsplan. Die Bewertung der Zulässigkeit eines Vorhabens richtet sich hier nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde in der Bekanntmachung aus 2012 ist die Fläche als Wohnbauland dargestellt. Die nähere Umgebung ist überwiegend mit Einfamilienhäusern (1-2 Vollgeschosse) und ihren Nebenanlagen bebaut. Die Prägung des Gebietes ist dem allgemeinen Wohngebiet zuzuordnen.
Gemäß dem beigefügten Plankonzept und erfolgter Abstimmung mit der Gemeinde Petershagen-Eggersdorf kann auch der rückwärtige Teil A mit einer sog. Stadtvilla bebaut werden.
Die konkrete Zulässigkeit eines Bauvorhabens ist nur über eine Bauvoranfrage und/oder dem Stellen von einem Bauantrag zu erfragen
Stellplätze:
Es gilt die Stellplatzsatzung der Gemeinde vom 29.10. 2020. Danach sind bei Einfamilienhäusern, deren Nutzfläche größer als 80 m² ist, insgesamt 2 Stellplätze erforderlich.
Baulasten / Altlasten
Nach behördlicher Auskunft aus dem Jahr 2022 liegen keine eingetragenen Altlasten und auch keine Baulasten im Bestand vor.
Besichtigungstermine
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf, entweder
Tel.:0172-385 49 20
E-Mail:ruedigergeisler@gmx.de
Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail , um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.