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Sonstiges
Sämtliche bautechnischen u. technische Objektdaten, sowie Angaben im Exposé sind unverbindlich. Sie basieren auf Angaben des Verkäufers. Dieses ist eine vorab Information.
Als Rechtsgrundlage dient allein der notarielle Kaufvertrag. Rechtsgültig ist der Kaufvertrag.
Der Inhalt ist vertraulich, eine Weitergabe unseres Angebotes an Dritte ist nicht gestattet und verpflichtet bei Umgehung zum Schadenersatz in Höhe der uns entgangenen Provision.
Der Maklerauftrag kommt auch dann zustande, wenn Sie sich aufgrund unseres Angebotes direkt mit dem Verkäufer (Auftraggeber) in Verbindung setzten und von diesem Angebot Gebrauch machen, oder das Objekt von anderer Seite angeboten wird.
Nach Vertragsabschluss ist die angegebene Courtage fällig, selbst, wenn wir bei dem Vertragsabschluss nicht mitwirken.
Kersken Immobilien hat sich auf den Verkauf und die Vermittlung von hochwertigen Immobilien und passgenauen Immobilienfinanzierungen spezialisiert.
Seit Jahren begleiten wir unsere Kunden rund um das Thema Immobilien. Wir verkaufen und finanzieren in den gefragten Bremer Stadtgebieten und im Bremer Umland.
Wir sind bestens vernetzt und können so unsere Objekte diskret und erfolgreich vermarkten.
Mit hohem Engagement und großer Motivation wickeln wir die Immobilien und Immobilienfinanzierungen unserer Kunden ab.
Wir verstehen uns als mitverantwortlicher Zukunftsgestalter unserer Kunden.
Kersken Immobilien
Inh. Andreas Kersken
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist der Makler nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
Stichworte
GRZ: 0,4, GFZ: 0,8, Bundesland: Niedersachsen, Lage im Mischgebiet