Das Objekt:
Wohnfläche ca. 108,42 m²
Balkon ca. 12,92 m² / 50% angerechnet (6,46 m²)
3 Zimmer
Fahrstuhl und Tiefgarage
Dieses Objekt steht Ihnen ab dem 01. September 2024 zur Verfügung.
Eine Abrechnung dieser Wohnung durch staatliche Stellen ist nicht möglich.
Es wird ein Staffelmietvertrag geschlossen.
Wir bieten Ihnen hier zur Vermietung eine 3 Zimmer Wohnung mit ca. 108,42 m² Wohnfläche, 2 Schlafzimmer/Büro, Dusch- und Wannenbad, großer Abstellraum, Einbauschrank im Flur, Wohnzimmer mit Küche und einem ca. 12,92 m² großen Balkon (6,46 m² gerechnet).
Zur Wohnung gehört ein komfortabler Kellerraum, optional ist ein Tiefgaragenstellplatz für 60,00 € monatlich anmietbar.
Die Küche ist mit Herd, Backofen und Spüle bereits fertig eingerichtet.
Stellen Sie Ihren Geschirrspüler und Ihren eigenen Kühlschrank einfach dazu.
Es ist alles vorbereitet.
Ein vom jetzigen Mieter aufgestellten Küchenblock sowie zusätzliche Küchenoberschränke können ggf. gegen überschaubare Kostenbeteiligung übernommen werden.
Das 2018 neu errichtete Gebäude zeichnet sich durch eine hochwertige, harmonische und durchdachte Wohnungsausstattung und Aufteilung aus.
Im Kellerbereich stehen Fahrrad/Kinderwagenkeller und ein Waschkeller mit professionellen Waschmaschinen für Sie zur Verfügung.
Ihre neue Wohnung liegt äußerst zentral und in direkter Nähe von Nahversorgern wie Bäcker, Schlachter und Discountern. In nur vier Minuten erreichen Sie eine Bushaltestelle von der Sie Anschluss an die S-Bahnstation Neugraben Richtung Hamburg-innenstadt oder nach Stade haben. Eine Kita findet sich direkt nebenan.
Das Naturschutzgebiet des Fischbektals bietet, auch nach nur wenigen Gehminuten, großzügige Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten.
Pflichtangabe gem. ENEV 2016:
- Baujahr Gebäude: 2018
- Baujahr Anlagentechnik: 2018
- Energieträger: Solar / Erdgas
- Energieausweistyp: Energiebedarfsausweis
- Energieverbrauchskennwert: 48,2 kWh/(m²a)
- Energieeffizienzklasse: A
Energieausweis:
Seit dem 01. Mai 2014 ist die zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Nach den §§ 16, 16a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigungen auszuhändigen bzw. bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in das Immobilienangebot aufzunehmen. Der entsprechende Energieausweis liegt vor.
Wichtige Hinweise:
Das Objekt steht Ihnen ab dem 01. September 2024 zur Verfügung.
- Eine Abrechnung dieser Wohnung durch staatliche Stellen ist nicht möglich.
- Es wird ein Staffelmietvertrag abgeschlossen.
Mietvoraussetzung:
- Positive SCHUFA-Auskunft aller einzugswilligen Personen
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
Strom, sowie Internet/Telefon zahlt der Mieter direkt an seinen jeweiligen Anbieter.
Stichworte
Zustand: neuwertig, gepflegt
Sonstiges: frei werdend