Südvorstadt: 2- Zimmer-Eigentumswohnung nähe der Karli, KfW 40 mit Wintergarten/Sonnenzimmer
Zum Verkauf steht eine 51,93 m² große 2-Zimmer-Wohnung im modernen Neubauprojekt "Richard L." im Leipziger Stadtteil Südvorstadt.
Das Gebäude fügt sich harmonisch in die Nachbarbebauung ein, hebt sich aber dennoch aufgrund der puristischen Bauweise auf den ersten Blick hervor.
Schon beim Betreten der Eingangshalle und dem großen Treppenhaus wird ein Gefühl von Zuhause geweckt.
Erfreuen Sie sich an der besonderen Architektur und betreten Sie die lichtdurchfluteten großzügigen Räumlichkeiten, welche perfekt auf die individuellen Bedürfnisse moderner Lebensmodelle zugeschnitten sind. Gleichermaßen erhalten Singles, junge Paare, Best Ager, Lebensgemeinschaften oder Familien mit Kindern allumfassende Entfaltungsmöglichkeiten und einen vielseitig nutzbaren Wohnraum, der das Zusammenleben bereichert.
Hierzu tragen beispielsweise ein Kinderwagenabstellraum im Kellergeschoß, viele Fahrradstellplätze im Außenbereich und der geschützte Spielbereich für Kinder im Gemeinschaftsgarten bei.
Die hier angebotene Wohneinheit im 4. Obergeschoss verteilt sich auf 2 Räume sowie das hochwertige Badezimmer mit bodengleicher Dusche sowie den Abstellraum. Das ca. 31m² große Wohnzimmer wird durch eine große Fensterfront lichtdurchflutet. Die offene Küche wurde als Nische im großzügigen Wohnbereich ausgebildet, so dass die Bereiche Wohnen/Essen/Kochen ineinander übergehen, aber dennoch getrennt sind.
Außerdem verfügt das Gebäude über einen Lift und eine Tiefgarage mit insgesamt 15 PKW-Stellplätzen.
Ein Tiefgaragenstellplatz kann für 35.000EUR erworben werden.
Variantenreiche Grundrisse mit durchdachten Raumaufteilungen ermöglichen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Flächengestaltung. Gleichermaßen erhalten Singles, junge Paare, Best Ager, Lebensgemeinschaften oder Familien mit Kindern allumfassende Entfaltungsmöglichkeiten und einen vielseitig nutzbaren Wohnraum, der das Zusammenleben bereichert.
Mit hochwertigen Parkett- und Fliesenböden mit Fußbodenheizung ist Wohnkomfort in ihrem neuen Zuhause garantiert. In den geräumigen Wohlfühlbädern, die meisten mit bodengleicher Dusche und Wanne starten Sie hervorragend in den Tag.
Seien Sie während der Bauphase unbesorgt! Während des gesamten Projekts steht ein baubegleitendes Qualitätscontrolling zur Seite, welchen einen reibungslosen Verlauf garantiert und Ihnen die Qualität liefert, die Sie von uns erwarten. Ein unabhängiger Sachverständige des TÜV Süd führt während der Bauausführung des Objekts baubegleitende Qualitätskontrollen durch.
KfW 40 - Energieeffizienzstandard: Eine nachhaltige Investition in die Zukunft
Der KfW 40-Energieeffizienzstandard ist ein Maßstab für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Er steht für Gebäude, die besonders wenig Energie verbrauchen und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ein Haus, das den KfW 40-Standard erfüllt, verbraucht nur rund 40 Prozent der Energie eines vergleichbaren Gebäudes, das den gesetzlichen Mindeststandard erfüllt. Dies wird durch eine effiziente Wärmedämmung, eine optimierte Gebäudehülle, eine innovative Heizungs- und Lüftungstechnik sowie den Einsatz erneuerbarer Energien erreicht.
Für klimafreundliche Gebäude mit KfW-Standard 40 hat die KFW Bank einen Förderkredit geschaffen. Dabei können bis zu 170.000EUR Darlehen je Wohneinheit zu günstigeren Konditionen als auf dem gängigen Kapitalmarkt mit den KfW-Programmen Wohneigentum für Familien (300) und Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude (297, 298) aufgenommen werden.
Insgesamt ist der KfW 40-Energieeffizienzstandard ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Zukunft. Er zeigt, dass energieeffizientes Bauen und Sanieren nicht nur ökologisch sinnvoll sind, sondern auch wirtschaftlich rentabel sein kann. Wer heute in energieeffiziente Gebäude investiert, investiert in die Zukunft unserer Umwelt und kommender Generationen.
Steuervorteile für Wohnungsbau: Erhöhte degressive AfA 5%
Die degressive Abschreibung gilt für Wohnungen und Wohngebäude mit Baubeginn ab dem 01.10.2023 und mindestens dem Effizienzhaus-Standard 55. Es ist keine Baukostenobergrenze vorgesehen. Im ersten Jahr können fünf Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren sind es fünf Prozent des Restwertes, die steuerlich in Abzug gebracht werden können.
Beispielrechnung: Bei 400.000 EUR Investitionskosten (Gebäudewert) sind im ersten Jahr 20.000 EUR (fünf Prozent von 400.000 EUR), im zweiten Jahr 19.000 EUR (400.000 EUR abzüglich 20.000 EUR vom ersten Jahr = 380.000EUR Restwert) usw. steuerlich abzugsfähig.
Alle Informationen hierzu erhalten sie auf Anfrage von unseren Immobilienberatern.
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