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Provision
Maklerprovision
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. per E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Maklerprovision ist für beide Parteien (Verkäufer und Käufer) jeweils in Höhe von 4,76 % inkl. der gesetzlichen MwSt. aus dem Kaufpreis bei einem notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig.
Besichtigungstermine
Bitte senden Sie uns das vollständig ausgefüllte Kontaktformular wir setzten uns dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung.
Haftung/Gewähr
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen
Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer
stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit
der Angaben übernehmen wir daher nicht. Alle Immobilienangaben sind
freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf oder
sonstiger Zwischenverwertung.
Hinweis: Vorstehender Provisionsanspruch gilt auch, wenn
ein Lebensgefährte, Verwandter oder ein Familienmitglied kauft
bzw. die Verhandlungen im Auftrag eines Unternehmers,
Geschäftspartners oder Franchisegeber stattfindet.
Nach § 242 BGB muss Vorkenntnis umgehend schriftlich und
schlüssig unter Angabe der Bezugsquelle vom Angebots-
empfänger nachgewiesen werden, da sonst die Gelegenheit
zum Erwerb dieses Objektes als bisher unbekannt gilt.
Verhandlungen sind ausschließlich über uns zu führen.
Besichtigungen nur nach vorheriger Absprache mit unserem
Büro.
Geldwäschegesetz
GELDWÄSCHE: Als Firma ist Fabian Braun Immobilien nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
PROVISIONSHINWEIS: Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Immobilien Fabian Braun, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma von Immobilien Fabian Braun zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss die angegebene Maklerprovision nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
Vorstehender Provisionsanspruch gilt auch, wenn
ein Lebensgefährte, Verwandter oder ein Familienmitglied kauft bzw. die Verhandlungen im Auftrag eines Unternehmers, Geschäftspartners oder Franchisegebers stattfindet.
Nach § 242 BGB muss Vorkenntnis umgehend schriftlich und schlüssig unter Angabe der Bezugsquelle vom Angebots- empfänger nachgewiesen werden, da sonst die Gelegenheit zum Erwerb dieses Objektes als bisher unbekannt gilt
Stichworte
Sonstiges: Getrennte Damen- und Herren-WCs