Wohnung zum Kauf128000 €2.000 €/m²2Zimmer64 m²Wohnfläche
Wohnung zum Kauf
128000 €2.000 €/m²
2Zimmer
64 m²Wohnfläche
Herr Andreas Alfred Anton
Anton Immobilien e.U.
64 m² Anlegerwohnung
Partnerservices
Merkmale und Ausstattung
- nach Vereinbarung
- Außen-Stellplatz
- Einbauküche
- Bodenbelag: Fliesen, Laminat
Lage
Unterthörl 36, Arnoldstein (9602)
Energie und Bauzustand
Heizwärmebedarf (HWB)
Gesamtenergieeffizienz (fGEE)
- Baujahr1928
- HeizungsartZentralheizung
- Wesentliche EnergieträgerPellets
Preise
Kaufpreis
128000 €
2.000 €/m²
Provision für Käufer
3% + 20% UST vom Kaufpreis
Weitere Preisinformationen
Angeboten um € 128.000,--
Kaufnebenkosten:
Grunderwerbsteuer: 3,5 %
Vertragserrichtungskosten: lt. Tarif Notar
Provision inkl. USt: € 4.608,-- ( 3% vom Kaufpreis zzgl. 20 % USt)
Grundbucheintragungsgebühr: 1,1 % ACHTUNG!!!
Befreiung von der Grundbuch-Eintragungsgebühr bei Erwerb von Wohnraum
Die am 20. März 2024 im Nationalrat beschlossene temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum, ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
-Die erworbene Wohnung oder das Grundstück, auf dem das Eigenheim errichtet werden soll, dient der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses, das durch eine Hauptwohnsitzmeldung nachgewiesen werden soll sowie durch eine Bestätigung, dass die bisherigen Wohnrechte aufgegeben wurden.
-Der pfandrechtlich gesicherte Kredit wurde zum Kauf des Eigenheims („Wohnstätte“) aufgenommen, oder zur Sanierung oder Errichtung des Eigenheims. Das ist durch eine Bankbestätigung nachzuweisen.
-Die Gebührenbefreiung gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro. Für den Teil, der über 500.000 Euro hinausgeht, ist die Gebühr zu entrichten. Wenn allerdings die Bemessungsgrundlage mehr als 2 Millionen Euro beträgt („Luxusimmobilie“), dann besteht keine Gebührenbefreiung.
-Das geförderte Eigenheim muss für fünf Jahre bezogen werden; wird es vorher verkauft oder als Hauptwohnsitz aufgegeben, wird die Gebühr nacherhoben.
Dieses Angebot ist unverbindlich, freibleibend, Zwischenverwertung vorbehalten.
Kaufnebenkosten:
Grunderwerbsteuer: 3,5 %
Vertragserrichtungskosten: lt. Tarif Notar
Provision inkl. USt: € 4.608,-- ( 3% vom Kaufpreis zzgl. 20 % USt)
Grundbucheintragungsgebühr: 1,1 % ACHTUNG!!!
Befreiung von der Grundbuch-Eintragungsgebühr bei Erwerb von Wohnraum
Die am 20. März 2024 im Nationalrat beschlossene temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum, ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
-Die erworbene Wohnung oder das Grundstück, auf dem das Eigenheim errichtet werden soll, dient der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses, das durch eine Hauptwohnsitzmeldung nachgewiesen werden soll sowie durch eine Bestätigung, dass die bisherigen Wohnrechte aufgegeben wurden.
-Der pfandrechtlich gesicherte Kredit wurde zum Kauf des Eigenheims („Wohnstätte“) aufgenommen, oder zur Sanierung oder Errichtung des Eigenheims. Das ist durch eine Bankbestätigung nachzuweisen.
-Die Gebührenbefreiung gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro. Für den Teil, der über 500.000 Euro hinausgeht, ist die Gebühr zu entrichten. Wenn allerdings die Bemessungsgrundlage mehr als 2 Millionen Euro beträgt („Luxusimmobilie“), dann besteht keine Gebührenbefreiung.
-Das geförderte Eigenheim muss für fünf Jahre bezogen werden; wird es vorher verkauft oder als Hauptwohnsitz aufgegeben, wird die Gebühr nacherhoben.
Dieses Angebot ist unverbindlich, freibleibend, Zwischenverwertung vorbehalten.
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Herr Andreas Alfred Anton
Anton Immobilien e.U.