+ + + NEUBAUBÜROS + + + HEILIGENSTADT + + + vermietbar bis Ende 2028 + + +
Objekt und Lage:
Die attraktive, gut sichtbare Liegenschaft befindet sich im 19. Wiener Gemeindebezirk, im Zentrum des Gewerbegebietes Heiligenstadt.
Der Standort ist über die Heiligenstädter Lände ausgezeichnet erreichbar.
Die zur Verfügung stehenden Flächen werden vermietet, wie liegt und steht.
* 4. Etage: ca. 988 m² (flexible Abtrennung möglich)
* 6. Etage: ca. 446 m² (flexible Abtrennung möglich)
* DG: ca. 130 m² zzgl. großzügiger Terrasse
Die Betriebskosten sind als zirka Angaben zu verstehen.
Mietvertrag: befristet, bis Ende 2028
Kaution: 3 bis 6 Bruttomonatsmieten je nach Bonität
Provision: 3 Bruttomonatsmieten
Anmerkung: Möbel können übernommen werden auf Wunsch
Ausstattung:
* eingerichtete Teeküchen
* abgehängte Decken
* Fensterbankkanäle
* Teppichboden
* Kühlung
* öffenbare Fenster
* Fernwärme
* Personenlift
* Pläne auf Anfrage
Energieausweis liegt vor:
Heizwärmebedarf: 46,97kWh/m².
Stellplätze:
Tiefgarage € 130,00/Stellplatz/Monat/netto
Freistellplätze € 95,00/Stellplatz/Monat/netto
Verkehrsanbindung:
U4, Autobus Linie 10A, 11A, 13A, Schnellbahn Linie S40, S45
Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzl. Ust.
Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
DECUS Immobilien GmbH - Wir beleben Räume
Für weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Frau Sonja Macho unter der Mobilnummer +43 664 44 53 56 1 und per E-Mail unter macho@decus.at persönlich zur Verfügung.
www.decus.at | office@decus.at
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.
Ab 1.4.2024 entfallen die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren vorübergehend für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-. Voraussetzung ist das dringende Wohnbedürfnis, ausgenommen davon sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Die Befreiung ist jedoch für den Einzelfall zu prüfen, DECUS Immobilien übernimmt hierzu keine Haftung.
Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern besteht.
Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.
Nähere Informationen sowie unsere AGBs und die Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Service" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés!
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <500m
Krankenhaus <1.500m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Universität <500m
Höhere Schule <1.000m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <1.000m
Einkaufszentrum <1.000m
Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <500m
Post <1.000m
Polizei <1.000m
Verkehr
Bus <500m
U-Bahn <500m
Straßenbahn <500m
Bahnhof <1.000m
Autobahnanschluss <500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap