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Sonstiges
STEIGENDER BEDARF AN PFLEGEIMMOBILIEN IN DEUTSCHLAND
* Mehr Pflegebedürftige in Zukunft
Aktuell sind bereits ca. 5 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Das sind ca. 800.000 mehr Menschen als 2 Jahre zuvor. Entwickelt sich die Gesellschaft wie prognostiziert, werden weiterhin deutlich mehr Pflegeeinrichtungen bzw. Pflegeplätze benötigt.
* Pflegemarkt ist Wachstumsmarkt
Aufgrund der begrenzten Anzahl an vorhanden Pflegeplätze ist bereits heute eine hohe Nachfrage an Pflegeplätzen vorhanden. Die Investition in Pflegeappartements und betreuten Wohnen gehört deswegen zu den interessantesten und sichersten Wachstumsmärkten in Deutschland.
* Förderung durch den Staat
Um der steigenden Zahl der pflegebedürftigen Menschen gerecht zu werden und dem Pflegeplatzengpass entgegenzuwirken, wird der Bau von Pflegeimmobilien auch politisch gefördert. In Bayern sorgt das Förderprogramm "PflegesoNah" seit 2020 für die Entstehung und Modernisierung von Pflegeplätzen in ambulant betreuten Wohngemeinschaften, Tagespflege-, Dauerpflege- oder Kurzzeitpflegeeinrichtungen[1].
Sofern eine neu zu bauende Pflegeimmobilie den KfW-Kriterien entspricht, können auch private Anleger von bestimmten Förderdarlehen der KfW Bank profitieren[2].
[1] Graess, Stephanie: Pressemitteilung_Bayern investiert in Ausbau von Pflegeplätzen - Bayerisches Landesamt für Pflege, in: Bayerisches Landesamt für Pflege, 02.08.2022, [online] https://www.lfp.bayern.de/pressemitteilung_bayern-investiertin-ausbau-von-pflegepaetzen/
[2] Kapitalanlagen - Immobilien mit KfW-Förderung, in: wohnung-jetzt.de, 13.05.2023, [online] https://kapitalanlagen.wohnung-jetzt.de/kfw-foerderung/
PFLEGEIMMOBILIEN ALS KAPITALANLAGE
* Geldanlage und Altersvorsorge in Einem
Menschen in Deutschland werden immer älter, wodurch die Nachfrage nach Pflegeplätzen steigt. Die Pflegeimmobilie ist somit nicht nur interessant als Geldanlage, sondern sichert durch das oft standortübergreifende Vorbelegungsrecht die eigene Familie im Alter ab.
* Was sind Pflegeimmobilien?
Pflegeheime nach SGB XI sind Immobilien, die langfristig von Pflegeheimbetreibern angemietet werden. Diese nehmen Bewohner auf und betreiben die Einrichtungen. Die Betreiber zahlen die Monatsmiete an den Hausverwalter, welcher sie aufteilt und an die Eigentümer weiterleitet.
Der Eigentümer erhält die Miete, muss sich nicht um Neuvermietung kümmern und hat keine Arbeit mit dem Investment.
In den gewerblichen Mietverträgen mit dem Pflegeheimbetreiber wird außerdem ausgehandelt und festgelegt, dass für einen Großteil der Instandhaltung der unterschiedlichen Bereiche sowie Schönheitsreparaturen und Wartung im Pflegeheim der Pflegeheimbetreiber verantwortlich ist. Dieser kümmert sich ebenfalls um alles Wesentliche.
* 30 Jahre Erfahrung
Über unseren Vertriebspartner können gerne Referenzkunden zur Verfügung gestellt werden, die wiederholt oder bereits vor vielen Jahren Pflegeimmobilien als Kapitalanlage und Altersvorsorge gekauft haben. Aufgrund des geringen Aufwandes mit dem Investment werden die Immobilien häufig als "Rundum-Sorg-los-Immobilien" bezeichnet, welche für den risikoscheuen Kapitalanleger bestens geeignet sind.
GEGENÜBERSTELLUNG EIGENTUMSWOHNUNG UND PFLEGEIMMOBILIE
Verglichen mit einer gewöhnlichen Immobilie erhält der Käufer ebenfalls ein eigenes Grundbuchblatt und kann das Pflegeappartement, wie jede normale Wohnung, vererben, veräußern, verschenken oder beleihen. Interessant jedoch sind die Unterschiede zu normalen Wohnimmobilien. Denn Pflegeimmobilien sind:
. langfristig angemietet: d.h. der Käufer muss sich 20-25 Jahre nicht um Neuvermietungen kümmern
. kostengünstig, denn die monatlichen Nebenkosten sind deutlich geringer
. zeitunaufwendig, denn der Mieter (Betreiber) kümmert sich um den Großteil der Belange der Immobilie
. risikoarm, keine Mietausfälle, da die Miete auch bei vorübergehendem Leerstand des Pflegeappartements vom Betreiber gezahlt wird
. mit Zusatznutzen ausgestattet, d.h. der Käufer erhält mit dem Erwerb ein bevorzugtes Belegungsrecht auf Pflegeplätze in sämtlichen Einrichtungen des Pflegeheimbetreibers, vorbei an etwaigen Wartelisten
ABLAUF KAUF EINER PFLEGEIMMOBILIE
1. Reservierung
Bei Interesse kann der Käufer die gewünschte Einheit kostenlos und unverbindlich reservieren. Alle relevanten und gewünschten Informationen und Unterlagen (z.B. Prospekt etc.) erhält der Käufer auch in digitaler Form, damit auch eine etwaige Finanzierung geprüft werden kann und genügend Zeit besteht, sich den Kaufwunsch zu überlegen.
2. Notarentwurf und Notartermin
Im nächsten Schritt erhält der Käufer vom Notar die Kaufunterlagen (Kaufvertragsentwurf und Teilungserklärung), die in Ruhe gesichtet werden können. Sollte eine Finanzierung geplant sein, kann die ggf. dazugehörige Grundschuld beim anschließenden Notartermin direkt mitbeurkundet werden.
3. Kaufpreiszahlung
Nach Eintragung der Vormerkung im Grundbuch, informiert der Notar den Käufer, dass der Kaufpreis bedenkenlos an den Verkäufer überwiesen werden kann.
4. Grundbuchumschreibung
Einige Zeit nach der Kaufpreiszahlung, wenn der Käufer bereits der wirtschaftlicher Eigentümer des Pflegeappartements ist und Miete erhält, wird der Käufer vom Grundbuchamt als rechtlicher Eigentümer eingetragen und das Grundbuch umgeschrieben.
Stichworte
Nutzfläche: 27,23 m², Anzahl Terrassen: 1, Bundesland: Bayern, 3 Etagen
Sonstiges/Wohnen: seniorengerechtes Wohnen