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Grundstück zur Versteigerung · provisionsfrei
302 Euro pro Quadratmeter
8.251 m²Grundstück

Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Frau Sibylle Berndt
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Bewertung: 3,6 von 5 Sternen

Partnerservices

Merkmale und Ausstattung

  • bebaubar nach §34 Nachbarbebauung
  • voll erschlossen

Grundrisse

Grundrisse1 / 3

Lage

Taklerring, Groß Klein, Rostock (18109)
Katasterangaben:
- Gemarkung Groß Klein, Flur 2
- Flurstück: 89/20
- Grundstücksgröße: 8.251 m²

Das Grundstück befindet sich im Nordwesten Rostocks im Stadtteil Groß Klein, welcher ab 1979 in mehrgeschossiger Plattenbauweise errichtet wurde. Es liegt südlich der Hermann-Flach-Str. 39-44 am Taklerring in unmittelbarer Nähe des dortigen Einkaufszentrums „Klenow Tor“, in dem Einkaufs- und Dienstleistungseinrichtungen als auch Einrichtungen des Gesundheitswesens vorhanden sind.
Auch ein Schulstandort, Sporthallen sowie Jugend- und Freizeiteinrichtungen sind von dem zur Verwertung stehenden Grundstück gut zu erreichen. In der Nähe des Grundstücks befinden sich Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel (S-Bahnhaltestelle Lichtenhagen sowie Bushaltestellen an der A.-Tischbein-Str. und an der Werftallee).
Das Grundstück war seit 1981 mit einer Kindertagesstätte bebaut, die bis zum Jahr 2004 als Grundschule genutzt und nach Aufgabe dieser Nutzung im Jahr 2004 abgebrochen wurde. Zur Verwertung kommt ein erschlossenes, unbebautes Grundstück, welches nach dem Gebäudeabbruch als Grünfläche angelegt wurde und über eine öffentliche Erschließung mit ca. 3 Meter Breite im damaligen Ausbaustandard verfügt.

Preise

Mindestgebot
302 Euro pro Quadratmeter
Provision für Käufer
provisionsfrei

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Weitere Informationen

städtebauliche Situation Die wesentlichen Baukörpertypen im Stadtteil Groß Klein sind Zeilen, zu langen Mäandern zusammengefügt, meistens mit 45°-Anbindungen an Nachbargebäude, sowie Punkthäuser. Städtebaulich muss mit einer geplanten „Mehrfamilienhausbebauung“ eine sich einordnende Ergänzung für die prägende Wohnschlange, die unmittelbar an das Grundstück angrenzt (sechsgeschossige Wohnbebauung, die zu drei Seiten das Grundstück umschließt und sich in Teilbereichen auf vier Geschosse mit Staffelgeschossen reduziert), gefunden werden. planungsrechtliche Situation Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB (Innenbereich) in Verbindung mit § 4 BauNVO (Allgemeines Wohngebiet). Aufgrund der unmittelbaren Lage im Innenhof einer Wohnschlange soll der Grundstücksverkauf nur zum Zweck der Wohnnutzung als „Mehrfamilienhausbebauung“ erfolgen.
Die punktartige Bebauung kann als in der Höhe untergeordnete Gebäude vier Wohngeschosse und ein städtebaulich zurückgesetztes fünftes Wohngeschoss aufweisen. Die Gesamthöhe der Gebäude muss 3 Meter unter der Höhe der Gebäude Hermann-Flach-Str. 39-44 liegen. Das mögliche Baufenster ist dem anhängenden Lageplan zu entnehmen. Die Gebäude sind mit mindestens 12 m Abstand südlich und 6 m westlich von dem vorhandenen Weg zu errichten.
Möglich sind Flachdächer bzw. flach geneigte Pultdächer bis max. 10° Dachneigung. Die GRZ liegt bei 0,3 insgesamt mit allen Nebenflächen.

Die nördlich des zur Verwertung stehenden Grundstücks verlaufende, öffentlich gewidmete Verkehrsfläche (Flurstück 89/204) dient der rückwärtigen Erschließung der Wohnschlange Hermann-Flach-Str. 39-44 und Zum Ahornhof 1-5 und ist zudem Fuß- und Radwegeverbindung vom Taklerring zur Straße Zum Ahornhof. Diese Funktion ist bei der Erschließung der zukünftigen Bebauung zu berücksichtigen.
Städtebaulich ist die Neubebauung mit ihrer fußläufigen Erschließung an den nördlich vorhandenen Weg anzubinden.
Die notwendigen Stellplätze sind im westlichen Bereich des Grundstücks (siehe anhängendem Lageplan) in einer zweigeschossigen Parkplatzanlage kompakt unterzubringen, um die Versiegelung, die Schallbelastung und die städtebauliche Wirkung im Hof zu minimieren. Das untere Geschoss (Ebene Parken) soll dabei mindestens 1 m unter anstehendem Geländeniveau liegen. Alternativ kann eine Tiefgarage, auch unter den Gebäuden, errichtet werden. Die notwendigen Fahrradstellplätze sind in der Parkplatzanlage oder im Erd- bzw. Kellergeschoss der Wohngebäude einzuordnen.

Die Anbindung der Parkplatzanlage kann direkt vom Taklerring über eine neu zu schaffende Zufahrt oder über die nördlich vorhandene öffentliche Verkehrsfläche in einem Bereich von maximal 55 Metern vom Taklerring aus erfolgen. Bei Neubau einer Zufahrt direkt vom Taklerring sind u.a. die hierdurch entfallenden öffentlichen Pkw-Stellplätze durch den Erwerber des Baugrundstücks zu kompensieren (vorrangig durch Neubau öffentlicher Stellplätze als Ersatz).
Bei einer Zufahrt über die nördlich vorhandene öffentliche Verkehrsfläche ist diese entsprechend der zukünftigen Verkehre auszubauen (Begegnungsfall Pkw-Lkw, Wende-anlage für 3-achsiges Müllfahrzeug). Planung und Ausbau der Erschließungsanlagen sind mit dem Tiefbauamt und dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Mobilität, Abt. strategische Verkehrsplanung und Mobilität abzustimmen und zu vereinbaren.
Die Kosten für Planung und Bau sind durch den Erwerber des Grundstücks zu tragen.

Beide Anbindungsmöglichkeiten erfordern den Abschluss eines städtebaulichen Ver-trages mit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Eine entsprechende Verpflichtung wird im Grundstückskaufvertrag geregelt. Dies gilt auch für alle anderen unter „planungsrechtliche Situation“ genannten Bedingungen. Der Ausschreibungstext wird Bestandteil des Grundstückskaufvertrages.

Bei der Planung des Bauvorhabens sind die Stellplatzsatzung, die Spielplatzsatzung, die Baumschutzsatzung und die Grünflächengestaltungssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu beachten.
Die Anzahl und der Standort der Stellplätze, die Größe und Beschaffenheit der gemäß § 8 (2) LBauO M-V geforderten Spielplatzanlagen sowie die Barrierefreiheit der Wohnungen gemäß § 50 LBauO M-V sind in den Bauantragsunterlagen nachzuweisen. Zudem ist die Absicherung der Löschwasserversorgung mit dem Brandschutz- und Rettungsamt abzustimmen.
Auf dem Grundstück befinden sich Bäume, die nach § 18 NatSchAG M-V und der Baumschutzsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock geschützt sind. Der vorhandene Baumbestand ist so weit wie möglich zu erhalten.
Das Grundstück ist - entsprechend der städtebaulichen Vorprägung des Ortsteils - nicht einzuzäunen. Nutzungskonzept Im Rahmen der Immobilienausschreibung ist ein aussagefähiges Nutzungskonzept mit Aussagen zur geplanten baulichen Nutzung vorzulegen. In diesem Zusammenhang sollte auch darauf eingegangen werden, für welche Nutzergruppen die Gebäude errichtet werden und welche Wohnungsgrößen sowie –zuschnitte zur Ausführung kommen. Aus Sicht der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist ein gewisser Anteil an geförderten Wohnungen zu schaffen. Dabei ist insbesondere die Zielvorgabe des „Bündnisses für Wohnen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ zu berücksichtigen, dass 30% der jährlichen Wohnungsneubauten als geförderte Mietwohnungen errichtet werden. Der Investor kann hierfür Fördermittel vom Land gemäß der Richtlinie Wohnungsbau Sozial (WoBauSozRL M V) einwerben.
Wünschenswert ist gleichfalls, einen Teil der zur Verfügung stehenden Erdgeschosswohnungen rollstuhlgerecht bzw. behindertengerecht herzustellen.
Belastungen Über das Grundstück verlaufen Schmutzwasserleitungen DN 200 Stz sowie Regenwasserleitungen DN 200 Stz und DN 300 Stz. Bei der Bebauung des Grundstücks sind DN-gerechte Mindestabstände von 2,00 m bei DN 200 und 3,00 m bei DN 300 zu den Leitungen einzuhalten. Die Leitungs- und Anlagenrechte sind mittels Dienstbarkeit grundbuchlich gesichert. Diese Dienstbarkeit ist durch den Erwerber zu übernehmen.
Außerdem verlaufen über das Grundstück eine Fernwärmeleitung, Leitungen der Elektroenergieversorgung (0,4 kV -Leitung) und Fernmeldekabel. Der Kanal der Fernwärmeleitung in einem Schutzstreifen von 2,00 m als auch die anderen Leitungen dürfen nicht überbaut werden. Umverlegungskosten sind vom Erwerber zu tragen.
Die grundbuchliche Sicherung der v.g. Leitungen mittels Dienstbarkeit soll demnächst erfolgen bzw. muss der Erwerber des Grundstückes der Stadtwerke Rostock AG auf erste Anforderung hierfür Dienstbarkeiten gewähren. Leitungspläne der Stadtwerke Rostock AG und der NORDWASSER GmbH Rostock liegen vor und können bei Interesse am Erwerb des Grundstückes im Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt, Abt. Liegenschaften, Zimmer 205 eingesehen werden. Angebotsbedingungen - Mindestgebot: 302,- €/m²
- Nutzungskonzept
- schlüssige Finanzierungsdarlegung des Bauvorhabens durch Vorlage entsprechender Nachweise

Die Entscheidung über den Verkauf wird nach Auswertung der eingereichten Bewerbungsunterlagen auf der Grundlage der nachgenannten Vergabekriterien durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock getroffen.
Vergabekriterien 1. Höhe des gebotenen Kaufpreises unter Berücksichtigung des eingereichten Nutzungskonzeptes

2. Finanzierungskonzept für die Gesamtkosten des Bauvorhabens
Angebotsabgabe Für den Verkauf ist ein Beschluss der Gremien der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erforderlich.
Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung stehenden Kosten (wie Vertragskosten, Vermessungskosten und anteilige Grundsteuern ab Übernahme) trägt der Käufer.

Interessenten werden gebeten, schriftliche Angebote bis spätestens zum 18.03.2025 an die
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Kataster,- Vermessungs- und Liegenschaftsamt
Neuer Markt 1
18055 Rostock
mit der Aufschrift:
Grundstücksangebot!
beschränkte Ausschreibung - AZ: 2332VW010080
Taklerring
zu richten.

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Anbieter der Immobilie

Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Hanse- und Universitätsstadt RostockGewerblicher Anbieter
Holbeinplatz 14, 18069 Rostock
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3 Jahre Partnerschaft + Diamond Partner
Frau Sibylle BerndtDein Kontakt
Online-ID: 2hd7p56
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Bewertung: 3,6 von 5 Sternen