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COURTAGE
Die Käufer-Courtage in Höhe von 3,57 % vom Kaufpreis inkl. MwSt. ist verdient und fällig mit notarieller Beurkundung. Wir haben mit dem Verkäufer einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe abgeschlossen (gilt ausschließlich für den Fall der Vermittlung einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses).
GEBÄUDE
Das repräsentative Stadtpalais wurde 1903 erbaut und erstreckt sich über 6 Vollgeschosse und 13 Wohneinheiten. Die architektonische Gestaltung des Baukörpers reagiert elegant auf den außergewöhnlichen Zuschnitt des Grundstücks. Die Ausrichtung der prachtvollen Eckbebauung erfolgt gen Süden, Osten und Westen, so dass eine natürliche Belichtung der Wohneinheiten gewährleistet ist.
Im Jahre 2010 wurde eine Vollsanierung und stilvolle Modernisierung im Stadtpalais ausgeführt. Die Fassade, die Fenster, das Treppenhaus sowie alle Eingänge wurden in diesem Zusammenhang stilgerecht saniert und veredelt. Die Erneuerung des Daches erfolgte im Zuge des Dachgeschossausbaus. Weiterhin wurde die rückwärtige Fassade gedämmt, die Wasser- und Heizungsleitungen modernisiert sowie die Elektrik hochwertig erneuert.
Zurzeit wird die straßenseitige Fassade von einer Fachfirma frisch gestrichen, sodass das Gebäude bald wieder in neuem Glanz erstrahlen kann und zugleich vor Witterungseinflüssen geschützt ist.
Die Beheizung erfolgt über Fernwärme. Verbrauchsausweis: Endenergieverbrauch kWh/(m²a): 64,0.
Diese Immobilie ist im Verzeichnis der „erkannten Denkmäler“ nach § 7 A Hamburgisches Denkmalschutzgesetz gelistet.
SONSTIGES
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf den Angaben und Informationen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten sind vom Käufer zu tragen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
GELDWÄSCHEGESETZ
Zur Verhinderung von Geldwäsche, sind wir als Immobilienmakler nach § 2 Absatz 1 Nr. 10 Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, die Identität unserer Kunden festzustellen, bevor ein mündlicher oder schriftlicher Maklervertrag abgeschlossen wird, spätestens jedoch, wenn wir zum ersten Mal mit Ihnen zusammentreffen. Bei natürlichen Personen benötigen wir eine Kopie des Personalausweises. Ist der Vertragspartner eine juristische Person, nehmen wir Einsicht in das Handelsregister und identifizieren den wirtschaftlich Berechtigten mittels Einsicht in die Gesellschafterliste. Diese Daten müssen von uns fünf Jahre archiviert werden. Gemäß § 4 Abs. 6 GwG sind auch Sie als Vertragspartner verpflichtet, uns die entsprechenden Auskünfte mitzuteilen und den Ausweis bzw. die erforderlichen Unterlagen zur Überprüfung vorzulegen. Wir bitten Sie, uns hierbei zu unterstützen.