Weitere Informationen
Das Objekt:
Zur Vermietung steht hier eine 3 Zimmer Wohnung im 2.OG mit ca. 86,21 m² Wohnfläche, 2 Schlafzimmer/Büro/Kinderzimmer, Dusch- und Wannenbad mit Fenster, offene Küche, Abstellraum, Wohnzimmer und einem ca. 7,65 m² Balkon (3,83 m² gerechnet).
Dazu gehörig, ein komfortabler Kellerraum, optional ist ein Tiefgaragenstellplatz anmietbar.
Die Küche ist mit Herd, Backofen und Spüle bereits fertig eingerichtet. Optional stellen Sie Ihren Geschirrspüler und Ihren individuellen Kühlschrank einfach dazu. Es ist alles vorbereitet.
Das neu errichtete Gebäude zeichnet sich durch eine hochwertige, harmonische und durchdachte Wohnungsausstattung und Aufteilung aus. Im Kellerbereich stehen Fahrrad/Kinderwagenkeller und ein Waschkeller mit professionellen Waschmaschinen für Sie zur Verfügung.
Ihr Wohndomicil liegt äußerst zentral und in direkter Nähe von Nahversorgern wie Bäcker, Schlachter und Discountern. In nur vier Minuten erreichen Sie eine Bushaltestelle von der Sie Anschluss an die S-Bahnstation Neugraben Richtung Hamburg-innenstadt oder nach Stade haben.
Das Naturschutzgebiet des Fischbektals bietet, auch nach nur wenigen Gehminuten, großzügige Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten.
Pflichtangabe gem. GEG:
- Baujahr Gebäude: 2018
- Baujahr Anlagentechnik: 2018
- Energieträger: Solar Erdgas
- Energieausweistyp: Energiebedarfsausweis
- Energieverbrauchskennwert: 48,20 kWh/(m²a)
- Energieeffizienzklasse: A
GEG vs. EnEV - Unterschied in den Verordnungen
Das Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG) ist der Nachfolger der EnEV,
wurde am 16.08.2020 beschlossen und trat zum 01.11.2020 in Kraft mit einer Übergangszeit bis zum 01.05.2021.
Bis dahin werden Energieausweise noch nach der EnEV2014/2016 ausgestellt,
ab dem 01.05.2021 dann nach GEG.
Es bestehen keine Unterschiede in der Gültigkeit oder dem Geltungsbereich!
Energieausweise nach EnEV2014 oder GEG sind gleichwertig.
Einziger Unterschied: zusätzliche Angabe zu CO2-Emissionen jetzt auch beim verbrauchsbasierten Energieausweis nach GEG.
Die Frage, ob ein Energieausweis nach GEG oder EnEV erstellt wurde, ist damit akademischer Natur und für Laien fast komplett uninteressant.
Die relevanten Inhalte der EnEV finden sich in Gänze auch im GEG.
Unabhängig von der verwendeten Verordnung, sind Energieausweise nach GEG und nach EnEV2014 beide 10 Jahre lang ab Ausstellung gültig. Daran ändern auch eventuelle neue Gesetzesrevisionen nichts - der Energieausweis bleibt so lange gültig, wie auf der ersten Seite in der linken oberen Ecke angegeben.
Das ist selbst dann der Fall wenn die alte Verordnung durch eine neue abgelöst wird.
Sonstiges
Wichtiger Hinweis:
Das Objekt steht Ihnen ab dem 01. Februar 2025 zur Verfügung.
Eine Abrechnung dieser Wohnung durch staatliche Stellen ist leider nicht möglich.
Mietvoraussetzung:
- Positive SCHUFA-Auskunft aller einzugswilligen Personen
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
Strom, sowie Internet/Telefon zahlt der Mieter direkt an seinen jeweiligen Anbieter
Stichworte
Serviceleistungen: Hausmeister
Sonstiges: frei werdend