Weitere Informationen
Ausschreibung
Als Grundstückseigentümerin beabsichtigt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock gegen Gebot ein Wochenendhaus mit Nebenanlagen in Ostseenähe zu verkaufen. Über das zur Eigennutzung vorgesehene Erholungsgrundstück wird ein gesonderter Mietvertrag mit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock geschlossen. Kauf- und Mietvertrag bilden eine wirtschaftliche Einheit, die zu erwerbenden Anlagen werden nur für die Dauer des Mietvertrages mit dem Grund und Boden verbunden.
Besichtigungstermine
Interessierte Personen werden gebeten, sich mit Ihrem Terminwunsch zu melden. Besichtigungstermine können zwischen Montag und Freitag je nach Vereinbarung stattfinden.
Konditionen und Angebotsabgabe
Mindestgebot für das Gebäude: 40.000,00 €
Zeitlich befristeter Mietvertrag über maximal 30 Jahre für das Grundstück
Nettokaltmiete: 3,80 €/m² pro Jahr
Mieterhöhung: alle 5 Jahre Anpassung an die Ortsüblichkeit
Schriftliche Gebote werden nur nach einer erfolgten Besichtigung angenommen, es gilt das Datum des Posteingangsstempels. Angebote sind an die
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
-Kataster,- Vermessungs- und Liegenschaftsamt-
Postfach 18050 Rostock
mit der Aufschrift:
Angebot!
Reg.-Nr.: 62.32 / 2341MW220004
zu richten.
Persönlich können Angebote nach Anmeldung auch im Sekretariat des Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamtes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Holbeinplatz 14, Raum 202 werktags von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Freitag bis 13.00 Uhr) abgegeben werden. Gebote, aus denen der Kaufpreis oder die Bonität nicht eindeutig hervorgehen, können ausgeschlossen werden.
Das Angebot muss eine ausreichend begründete Bonität beinhalten. Im Falle der Finanzierung durch eine Bank, ist mit dem Angebot von der finanzierenden Bank eine Bonitätsbescheinigung mit folgenden Aussagen zu
-Dauer der Geschäftsverbindung
-Allgemeine Beurteilung
-Kreditbeurteilungeinzureichen.
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock kann innerhalb von 5 Tagen vor Abschluss des Kaufvertrages die Vorlage einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten Kaufpreiszahlungsbürgschaft (oder eine verbindliche Finanzierungsbestätigung) eines deutschen Kreditinstitutes verlangen.
Weitere Auskünfte erteilt das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tel.: 0381/381 6484 oder 0381/381 6485.
Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung stehenden Kosten die KäuferInnen.
Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist nicht verpflichtet, irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Eine Zuschlagserteilung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Zustimmung zum Verkauf der Anlagen sowie zur Vermietung des Grundstückes durch das entsprechende Gremium der Hansestadt Rostock. Für Inhalt oder Richtigkeit der obigen Angaben wird jegliche Haftung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausgeschlossen. Bei der Immobilienausschreibung handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Verdingungsordnung VOB und VOL.