Weitere Informationen
Grundstücksdetails
Bei diesem ca. 783m² großen Grundstück handelt es sich um ein, in einer Sackgasse gelegen, gut geschnittenes Grundstück, welches sich in einer gewachsenen Wohnlage befindet.
Das Grundstück ist laut Kataster noch eine Grünfläche und somit eines der letzten bebaubaren Grundstücke im südlichen Teil von Weiherhof. Mit Antrag auf Baugenehmigung ist die Umwidmung auf Wohnbebauung des Grundstückes erforderlich.
Ein Bebauungsplan existiert hier nicht, daher ist ein Bauvorhaben gemäß §34 BauGB zulässig, wenn es sich insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Aufgrund dieses Einfügungsgebots ist ein Satteldach auch mit flacher Dachneigung (evtl. Toskanischer Baustil) und 2 Vollgeschossen zulässig. Eine Bauvoranfrage wurde noch nicht eingereicht!
Das Grundstück verfügt über keinen Altbestand, wodurch es sofort und ohne Abrisskosten bebaut werden kann.
Im Grundstück befindet sich bereits ein öffentlicher Kanal.
Zu beachten ist, dass von dem im Grundstück befindlichen öffentlichen Kanal ein Achsabstand von mind. 1,50 m einzuhalten ist.
Ein Erwerb des Grundstücks ist ab dem 01.01.2025 möglich - weitere Informationen auf Anfrage.
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Stichworte
Bebaubarkeit: Bauerwartungsland, nach § 34 BauGB Nachbarkeit