Endlich zuhause - Baugrundstück im Lohauserholz für Ihr Einfamilien- oder Doppelhaus.
Zwei Baugrundstücke mit vielseitiger Verwendbarkeit stehen hier zum Kauf bereit:
Es handelt sich um
- das Grundstück 1 mit 664 m² (von der Straße aus links gelegen)
- das Grundstück 2 mit 653 m² (von der Straße aus rechts gelegen)
= Gesamtgröße 1.317 m².
Ganz sicher ein spannendes Angebot
.. für Familien, die gern direkt mit 2 bis 3 Generationen Eigentum erwerben möchten
.. oder befreundete Familien, die Lust daran haben, nebeneinander zu leben.
Die Grundstückszufahrt teilen Sie sich mit den Nachbarn (Flurstücke 1145 und 1146),
hinter den Grundstücken befindet sich auf den beiden südlich angrenzenden Nachbargrundstücken nämlich ein Doppelhaus.
Nach Abzug der Zuwegungen von 3 x ca. 40 m betragen die attraktiven verbleibenden Grundstücksgrößen für Ihre Bebauungsplanung jeweils ca. 440 m².
Baukennzahlen
Bebauungsplan Nr. 04. 473
Gebietsausweisung
WA II o
das bedeutet: allgemeines Wohngebiet
zweigeschossig offene Bauweise (keine Reihenhausbebauung).
GRZ = 0,4
Die Grundflächenzahl GFZ gemäß § 19 der BauO NRW ist der überbaubare Flächenanteil eines Baugrundstückes.
Die Grundflächenzahl wird mit einer Dezimalstelle angegeben.
In diesem Falle dürfen 0,4 = 40 % der vorhandenen Grundstücksfläche überbaut (bebaut) werden.
Die genauen Größen ergeben sich weiterhin aus dem Bebauungsplan.
GFZ = 0,8
Die Geschossflächenzahl gibt das Maximalverhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse der vorgesehenen Bebauung auf einem Grundstück zu der Fläche des Baugrundstückes wieder.
Dachform:
SD = Satteldach
Dachneigung 45 Grad, Traufhöhe bis 4,25 m
Erschließung / Anliegerbeiträge
Das Grundstück ist erschlossen.
Baulasten
Für die Zuwegungs- und Leitungsrechte der beiden zum Süden anschließenden Grundstücke 1145 und 1146 wurden Baulasten auf beiden Parzellen eingetragen.
Die Grundstücke liegen am Randbereich zu der höher gelegenen Güterbahnstrecke.
Auch wenn Sie überrascht sind, wie wenig die Bahngeräusche im Haus zu hören sind, gilt lt. Bebauungsplan die Beachtung der Lärmschutzvorkehrungen einschließlich der Begründung.
Schallschutz
Lärmschutzvorkehrungen sind gem. § 9 (1) Nr. 24 und (2) BauGB
als aktive Schallschutzmaßnahmen gemäß DIN 4109 auf Grundlage des LPB IV und V erforderlich.
Ggf. fordert die Stadt Hamm bei Einreichung des Bauantrags ein Lärmschutzgutachten an.
Die Bebauung könnte nach Rücksprache mit dem Bauordnungsamt der Stadt Hamm u.u. genehmigt werden, wenn bahnseitig keine Fensterbereiche eingeplant und eingebaut werden, stattdessen z.B. der Hauseingangsbereich, Hauswirtschaftsraum oder Abstellraum...).
Insofern ließe sich ein geplanter Baukörper für zwei Doppelhaushälften so drehen, dass die gartenseitigen Bereiche zum Westen zeigen.
Eine anderweitige Teilung oder die Einrichtung einer weiteren Baulast ist dabei denkbar.
Was gibt es noch zu tun?
- Rückschnitt des Bewuchses
- mit dem Nachbarn von Flurstück 1145 eine Zufahrt anlegen/verlegen/ergänzen
- mit dem Nachbarn von Flurstück 1146 eine Zufahrt anlegen
- Ihrer Idee im Rahmen der städtischen Vorgaben freien Lauf lassen und Ihr neues Zuhause planen.
Die beiden Grundstücke können wahlweise zusammen oder einzeln erworben werden.
Die Kaufpreise betragen für
das Grundstück 1 (1143) mit 664 m² Grundstück 47.380,00 €
das Grundstück 2 (1144) mit 653 m² Grundstück 47.380,00 €.
oder im Gesamtpreis - mit einem kleinem Rabatt 94.720,00 €
Die beiden Grundstücke sind genau das Richtige, wenn
- Ihnen der Platz zum Spielen draußen für Ihre Kinder wichtig ist
- Sie mit Ihren individuellen Plänen neu bauen möchten
- Sie gern stadtnah wohnen wollen.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihren Grundstückskauf.