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Wohnen im Welterbe
Das Grundstück Braunstraße 30 befindet sich im städtebaulichen Projekt "Gründungsviertel" auf der Lübecker Altstadtinsel. Auf dem rund 10.000 m² großen Areal wird auf 38 Grundstücksparzellen unterschiedlicher Größe ein zukunftsweisendes, lebendiges Quartier mit individuellen Wohnformen und vielfältigen Nutzungen entstehen. In seiner Parzellenstruktur und Dichte, der Aufnahme der historischen Baufluchten, einer Bebauung mit giebelständigen Stadthäusern in zeitgemäßer Architektur wird sich das neue Wohnquartier Gründungsviertel am historischen Vorbild orientieren. Mit dem Neubau von bis zu 170 Wohnungen und Läden oder Büros soll urbanes Leben zurückgewonnen und die Lübecker Altstadt als attraktiver Wohnstandort weiter gestärkt werden. Die Lage zwischen dem belebten Lübecker Rathausmarkt und der Fußgängerzone Breite Straße im Osten und der künftigen Flaniermeile An der Untertrave im Westen garantiert den künftigen Bewohner:innen des Gründungsviertels einen hohen Freizeit- und Erholungswert.
Ausschreibungsbedingungen
Das Mehrfamilienhausgrundstück für Miet- und Eigentumswohnungen wird zum Höchstpreis im Gebotsverfahren veräußert. Weitere Auswahlkriterien finden Sie unter Punkt 7. des Exposés.
Planungsrechtliche Situation
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes 01.19.00 Gründungsviertel. Dieser weist für die städtebauliche Neuordnung Entwicklung des Gründungsviertels ein allgemeines Wohngebiet (WA) aus und lässt neben dem Wohnen ausgewählte ergänzende Nutzungen zu.
Der Bebauungsplan kann auf der Internetseite des Gründungsviertel www.luebeck.de/gruendungsviertel unter Downloads eingesehen werden.
Zusammensetzung Mindestgebot
Das Grundstück verfügt bereits über eine durch die Hansestadt Lübeck hergestellte Kellersohle. Die Kosten für die Herstellung der Kellersohle in Höhe von 53.890 € sind in dem Mindestkaufpreis enthalten.
Die Ver- und Entsorgungsleitungen sind bis durch die Trägerbohlwand mittels Leerrohr hergestellt, so dass die Käufer:innen lediglich den Hausanschluss herstellen müssen. Die Kosten für die Herstellung der öffentlichen Grundstücksanschlüsse und die vorbereitenden Arbeiten für den privaten Grundstücksanschluss in Höhe von 16.238 € sind ebenfalls im Mindestkaufpreis enthalten.