Großzügige 4-Zimmer-Wohnung mit überdachtem Balkon und Garage in Leverkusen-Opladen!
Diese 4-Zimmer-Wohnung befindet sich im 2. Obergeschoss eines ruhigen und gepflegten Wohnhauses mit insgesamt 11 Parteien. Die Wohnung ist bequem mit dem Aufzug erreichbar und überzeugt insbesondere durch den fast 40 m² großen Wohn-/Essbereich mit Ausgangsmöglichkeit zum überdachten Westbalkon, auf welchem sich 2 kleine Abstellkammern befinden. Neben den Einrichtungsgegenständen Wanne, Dusche, WC und Waschbecken im Tageslichtbad, ist weiterhin noch ein kleines Gäste-WC im Eingangsbereich vorhanden. Zur Wohnung gehört ein eigener Kellerraum, und weiterhin stehen dem Mieter im Kellergeschoss des Hauses ein gemeinschaftlich nutzbarer Waschraum sowie ein Gemeinschaftsfahrradkeller zur Verfügung. Die Waschmaschine können Sie bei Bedarf aber auch innerhalb der Wohnung im Badezimmer aufstellen, die entsprechenden Anschlüsse sind vorhanden. Über den im Haus vorhandenen Aufzug sind auch die Kellerräume sowie die im Haus gelegene Garage mit elektrischem Torantrieb, die für 60,-- EUR monatlich mit angeboten wird, direkt zu erreichen. Mit Hilfe der fernbedienten Tore im Bereich der Einfahrt und der Garage kann man mit dem Auto ohne auszusteigen in die Garage fahren und bei jedem Wetter trockenen Fußes in die Wohnung gelangen.
Die derzeit vorhandene gebrauchte Einbauküche nebst Elektrogeräten steht dem Mieter während der gesamten Mietzeit zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung. Die vorhandenen Einrichtungen sind u. a. Markengeräte der Firmen Miele, Bosch und Liebherr. Der Vermieter garantiert, dass die vorhandenen Elektrogeräte zum Zeitpunkt des Mietbeginns vollständig intakt sind. Notwendig werdende Reparaturen im Bereich der Einbauküche inklusive eines eventuell notwendig werdenden Ersatzes von defekt werdenden Elektrogeräten (in vergleichbarer Qualität) gehen während und bei Beendigung der Mietzeit zu Lasten des Mieters. Bei Auszug des Mieters verbleibt die Einbauküche inklusive der Elektrogeräte in der Wohnung.
Die Wohnung wird dem Mieter bei Mietbeginn in einem renovierten Zustand übergeben, Wände und Decken frisch weiß gestrichen. Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung bei Auszug in einem gepflegten Gesamtzustand und den aktuellen Schönheitsreparaturen entsprechenden gesetzlichen Regelungen an den Vermieter zurückzugeben.
Von Vermieterseite wird ein beidseitiger vertraglicher Kündigungsverzicht von mindestens 2 Jahren angestrebt, damit beide Mietvertragsparteien längerfristige Planungssicherheit haben.