Baugrundstück für EFH mit bestätigter Bauvoranfrage am Ortsrand von Erfurt - Dittelstedt
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Zum Verkauf steht ein Grundstück am Ortsrand von Erfurt-Dittelstedt. Hier haben Sie die Ruhe und einen weitschweifenden Südblick über die Felder. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 1.052 m² (Breite ca. 20-21 m, Tiefe ca. 32-34 m).
Planungsrechtlich wird das Grundstück seitens der Stadt Erfurt wie folgt eingeordnet:
Der Standort befindet sich weder im Geltungsbereich eines rechtskräftigen noch eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes. Er ist auch nicht dem unbeplanten lnnenbereich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zugehörig. Das Grundstück ist dem Außenbereich zuzuordnen und die Beurteilung hat nach den Bestimmungen des § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu erfolgen. Das Grundstück ist teilerschlossen (Leitungen liegen straßenseitig an). Ein Wasseranschluss ist bereits vorhanden. Die Leitungsübersicht liegt bereits vor. Die Kosten der Leitungsanschlüsse sind vom Käufer zu tragen.
Das Grundstück befindet sich in einem archäologischen Relevanzgebiet. Es ist davon auszugehen, dass bei Erdarbeiten bau- und bodenarchäologische Siedlungs- oder Grabbefunde zerstört werden. Deshalb müssen Eingriffe in den unterirdischen Bauraum denkmalrechtlich ertaubt werden,
Für das Grundstück wurde seitens des Eigentümers eine Bauvoranfrage für ein Einfamilienhaus mit Carport/Garage gestellt, die seitens der Stadt Erfurt grundsätzlich positiv bestätigt wurde.
Bauvoranfrage in Kurzform
Auf dem Grundstück soll ein Einfamilienhaus einschließlich einem zugehörigen Carport oder Garage erstellt werden. Planunterlagen sind hinterlegt.
Nutzungsart: Wohngebäude
Anzahl der Vollgeschosse: max.2 VG, mit /ohne ausgebautes Dachgeschoss
GRZ: 0,6 gem. § 17 und 19 BauNVO
GFZ: 1,2 gem. § BauNVO
Bauweise: offen
Dachform: SD/WD
Dachneigung: 20°-45° (SD) 16°- 40° (WD)
Bauvorbescheid in Kurzform
Entsprechend den Antragsuntertagen ist geplant, auf dem o. g. Grundstück in Erfurt-Dittelstedt
ein Einfamilienhaus sowie eine Garage / ein Carport zu errichten.
Die im o. g. Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides gestellten Fragen werden nach Prüfung wie
folgt beantwortet:
Frage 1:
Wird der Errichtung eines Einfamilienhauses einschließlich einem Carport oder Garage
planungsrechtlich zugestimmt?
Die planungsrechtliche Zulässigkeit ist unter der Voraussetzung der Einhaltung der
Nebenbestimmungen dieses Bescheides gegeben.
Frage 2:
Wird der Zufahrtssituation zur Erschließung des Grundstückes zugestimmt?
Die planungsrechtliche Zulässigkeit ist unter der Voraussetzung der Einhaltung der
Nebenbestimmungen dieses Bescheides gegeben.
Frage 3:
Wird einer Ableitung des anfallenden Abwassers / Niederschlagswassers für die geplante
Bebauung in die bestehenden Abwasserbeseitigungseinrichtungen zugestimmt?
Die planungsrechtliche Zulässigkeit ist unter der Voraussetzung der Einhaltung der
Nebenbestimmungen dieses Bescheides gegeben.
Das antragsgegenständliche Vorhaben ist unter der Voraussetzung der Einhaltung der
Nebenbestimmungen dieses Bescheides entsprechend § 35 Abs. 2 BauGB zulässig.
Nebenbestimmungen sind erforderlich, um für einzelne Fragen, für die der Vorbescheid erteilt
wird, Versagensgründe auszuräumen.
Die Nebenbestimmungen können Sie dem hinterlegten Bauvorbescheid entnehmen.
Sie haben großes Interesse und möchten gerne das Grundstück besichtigen?
Nutzen Sie Ihre Chance. Besichtigungstermine sind nach Absprache möglich.