Beverungen - 17 Erbbaugrundstücke zur sofortigen Bebauung - mit SONDERKONDITIONEN
Im Baugebiet "Selsberg" befinden sich insgesamt 19 Baugrundstücke mit einer Größe zwischen 550 qm und 1063 qm, die auf Erbpachtbasis vergeben werden. Zwei davon sind mittlerweile vergeben, die Grundstücke 719, 717, 716, 715 + 714 Grundstück sind reserviert.
Der derzeitige Jahrespreis beträgt 1,83 € pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Dieser Preis ist auf der Grundlage der Lebenshaltungskosten vereinbart und mit einer Wertsicherungsklausel gesichert. Das bedeutet, dass entsprechend Erhöhungen der Erbpachtgebühr bei Anstieg der Lebenshaltungskosten anfallen. Der aktuelle Preis kann bei der Stadt Beverungen erfragt werden.
Der künftige Pächter erhält von der Stadt Beverungen eine pachtfreie Zeit für 10 Jahre ab Vertragsabschluss, so dass hier eine finanzielle Entlastung für die Bauwilligen entsteht, die sich künftig ihr Eigenheim am Selsberg verwirklichen möchten.
Beispiel: die jährliche Pacht für ein Grundstück (z.B. Flur 4, Flurstück 717) von 660 qm beträgt 1.207,00 €. Bei einem Entfall der Erbpacht für 10 Jahre bedeutet dies für den Pächter eine Ersparnis von 12.070,00 € (ohne Berücksichtigung einer möglichen Erhöhung). Es entfällt also für Bauwillige der Kaufpreis für das Grundstück und die erste Zahlung für die jährlichen Erbpachtkosten für das Grundstück beginnt erst nach Ablauf von 10 Jahren.
Die Grundstücke sehen eine ein- oder zweigeschossige Bauweise vor, je nach Lage. Bei Bebauung fallen 14,25 € / qm Erschließungskosten für die eingeschossige Bauweise an und 17,81 € bei einer zweigeschossigen Bauweise. Hier handelt es sich um eine Vorauszahlung auf die Erschließungskosten. Die endgültige Abrechnung der Kosten erfolgt auf Grundlage des Baugesetzbuches mit entsprechendem Beitragsbescheid.
Ferner kommen einmalig die Kosten für die Herstellung des Anschlusses an die öffentliche Entwässerungsanlage, sowie die Kosten für den Strom- und Wasseranschluss hinzu. Hierbei handelt es sich um die ganz normalen Anschlusskosten, wie sie bei jedem Bauvorhaben anfallen.
Bei Übernahme der Baugrundstücke besteht eine Bauverpflichtung innerhalb von 2 Jahren.
Bei Interesse bitten wir um Kontaktaufnahme, wir beraten Sie gern.