2-Zimmer-Wohnung | Feldkirch | Garten
2-Zimmer-Gartenwohnung in Feldkirch zum mieten
Diese ansprechende 2-Zimmer-Gartenwohnung mit einer Fläche von 40 Quadratmetern bietet modernen Wohnkomfort inmitten eines neu errichteten Wohnkomplexes. Durchdacht gestaltet und hochwertig ausgestattet, präsentiert sich diese Wohnung als perfekte Oase für Singles, Paare oder Berufseinsteiger, die ein zeitgemäßes Zuhause mit einer kleinen Grünfläche suchen.
Beschreibung der Wohnung:
Die Wohnung besticht durch ihre klare Raumaufteilung und modernes Design. Der offene Wohn- und Essbereich schafft eine einladende Atmosphäre, während die großzügigen Fensterfronten für eine helle und freundliche Wohnatmosphäre sorgen. Die moderne Küche ist mit hochwertigen Geräten ausgestattet.
Das Schlafzimmer bietet Ruhe und Gemütlichkeit, während das Badezimmer mit zeitgemäßer Sanitärausstattung punktet. Die gesamte Wohnung ist geschmackvoll moderasiert und mit hochwertigen Materialien versehen, was ein angenehmes Wohngefühl garantiert.
Außenbereich:
Ein besonderes Highlight dieser Wohnung ist der kleine Garten, der als grüne Oase direkt vor der eigenen Haustür liegt. Hier lässt es sich wunderbar entspannen, grillen oder einfach die frische Luft genießen. Der ideale Ort, um nach einem langen Arbeitstag abzuschalten und die Natur in vollen Zügen zu erleben.
Parkmöglichkeiten:
Die Wohnung verfügt über einen eigenen Carportstellplatz, der nicht nur den Komfort erhöht, sondern auch die lästige Parkplatzsuche überflüssig macht.
Lage:
Die Wohnanlage befindet sich in einer ruhigen und dennoch zentralen Lage, die eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel sowie eine schnelle Erreichbarkeit von Einkaufsmöglichkeiten und Freizeiteinrichtungen gewährt
Genauso steht der Wohnung ein Abstellraum und ein Kellerraum zur Verfügung.
Einmalkosten:
Kaution: 3 BMM
Vertragserstellungsgebühr: € 600,00 inkl. 20% MwSt.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen der Immo-Agentur Maier GmbH und dem Vermieter ein wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.