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Tippgeberprovision
Ihr persönlicher Tipp bedeutet uns sehr viel!!!
Teilen Sie uns mit, wenn Sie jemanden kennen, der seine Immobilie verkaufen möchte. Wir zeigen uns für Ihre Empfehlung erkenntlich und freuen uns, Ihnen Ihre Tippgeberprovision auszuzahlen.
Wissenswertes
Die Immobilie ist NICHT denkmalgeschützt.
Allerdings muss hier einiges gemacht werden. Gerade im Wohnbereich der Immobilie (1. OG) ist eine Außenwand offen. Diese wird vorerst mit Folie abgedeckt, so dass kein weiterer Schaden entsteht.
Geheizt wird derzeit mit dem Ofen im Gastrobereich. Somit steht es den neuen Besitzern offen, sich auch über eine moderne Heizungsanlage Gedanken zu machen.
Über die Jahre hinweg wurde hier mit Sicherheit einiges gemacht. Allerdings gibt es keine Angaben, wann was erneuert wurde.
Der vordere Gastrobereich der Immobilie wurde zuletzt als "Altheimer Döner Treff" genutzt.
Die Scheune wurde lediglich als Unterstellmöglichkeit genutzt. Hier wäre auch eine Nutzung für KFZ Reparaturen denkbar, da die Scheune sehr hoch ist und eine Hebebühne u.ä. ohne weiteres eingebaut werden könnte.
Hinter der Scheune befindet sich noch ein kleiner Außenbereich. Dieser könnte sowohl privat als auch gewerblich genutzt werden.
EnEV 2014, §16a Pflichtangabe
EnEV 2014, § 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
(1) Wird in Fällen des § 16 Absatz 2 Satz 1 vor dem Verkauf eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien aufgegeben und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, so hat der Verkäufer sicherzustellen, dass die Immobilienanzeige folgende Pflichtangaben enthält: (...).Bundesrat / Drucksache 113/13 / Verordnung der Bundesregierung / Seite 98 Die Pflicht besteht nur, wenn zum Zeitpunkt der Immobilienanzeige bereits ein Energieausweis vorhanden ist. Liegt ein Energieausweis bei Anzeigenschaltung nicht vor, wird die Verpflichtung des Verkäufers bzw. Vermieters nach § 16a EnEV 2014 nicht akut.
Erklärung des Makler`s ..... Zum Zeitpunkt der Auftragserteilung dieser Immobilienanzeige, lag kein Energieausweis vor und es wurde dem Makler auch kein Energieausweis, vom Verkäufer / Vermieter übermittelt. Die Pflichtangaben gem § 16a der EnEV 2014 in Immobilienanzeigen werden erfüllt.
Sonstiges
Die genannten Informationen beruhen auf den Angaben des Verkäufers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr oder Haftung übernommen.
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