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Reiterhof zum KaufPreis auf Anfrage
90.000 m²Grundstück
Hohenegglkofen, Landshut (84036)
Reiterhof zum Kauf
Preis auf Anfrage
90.000 m²Grundstück
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Frau Gräfin von Thun
EQUITHUN Pferdeimmobilien- und Betriebsberatung
Preise
Preis auf Anfrage
Provision für Käufer
Die Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt. von derzeit 19 %) des beurkundeten Kaufpreises, fällig und verdient mit Rechtswirksamkeit des notariellen Kaufvertrages.
Merkmale und Ausstattung
Zur Pferdeinfrastruktur gehören unter anderem:
Reithalle 20 x 40 m
Reitplatz 20 x 40 m
40 Paddockboxen
7 Fensterboxen
4 große Offenställe (für je 6-8 Pferde) mit unmittelbarem Weidezugang
Koppeln (mit Sicherheitszäunen und Holzzäunen)
komplette Infrastruktur für Rehapferde
Das direkt angrenzende, weitläufige Ausreitgelände ergänzt die vorhandene Pferdeinfrastruktur ideal.
Pferdesportanwesen in traumhafter Alleinlage
Wir dürfen dieses traumhafte Anwesen im exklusiven Alleinauftrag des Eigentümers zum Kauf vorstellen. Sie erhalten nachfolgend Vorabinformationen und bei konkretem Interesse ein aussagekräftiges Exposé des Anwesens.
Das Anwesen befindet sich in traumhafter Alleinlage umgeben von einem nahezu unbegrenzten Ausreitgelände und strahlt einen besonderen Charme und ein Wohlgefühl vom ersten Augenblick an aus.
Auf diesem wunderschönen Fleck Erde in unberührter Natur darf man sich als Gast Willkommen und als Eigentümer angekommen und glücklich fühlen. Die auf der Anlage lebenden Tieren vermitteln eine entspannte Gelassenheit, wie diese nur an einem so ruhigen und schönen Ort entstehen kann.
Aufgrund der erstklassigen Pferdinfrastruktur ist diese Anlage sowohl für den gehobenen Sport als auch für das Betreiben einer anspruchsvollen Pferdezucht prädestiniert.
DISKRETVERKAUF: Auf Wunsch der Eigentümer werden keine Innenaufnahmen der privaten Räumlichkeiten veröffentlicht.
Das Anwesen befindet sich in traumhafter Alleinlage umgeben von einem nahezu unbegrenzten Ausreitgelände und strahlt einen besonderen Charme und ein Wohlgefühl vom ersten Augenblick an aus.
Auf diesem wunderschönen Fleck Erde in unberührter Natur darf man sich als Gast Willkommen und als Eigentümer angekommen und glücklich fühlen. Die auf der Anlage lebenden Tieren vermitteln eine entspannte Gelassenheit, wie diese nur an einem so ruhigen und schönen Ort entstehen kann.
Aufgrund der erstklassigen Pferdinfrastruktur ist diese Anlage sowohl für den gehobenen Sport als auch für das Betreiben einer anspruchsvollen Pferdezucht prädestiniert.
DISKRETVERKAUF: Auf Wunsch der Eigentümer werden keine Innenaufnahmen der privaten Räumlichkeiten veröffentlicht.
Partnerservices
Weitere Services
Lage
DISKRETVERKAUF: Der Standort des Anwesens wird auf Wunsch der Eigentümer nicht veröffentlicht. Der genaue Standort des Objekts kann aus Diskretionsgründen daher nur auf konkrete Anfrage hin mitgeteilt werden.
Das Objekt befindet sich in schönster Lage Bayerns mit sehr guter Verkehrsanbindung nach München. Die nördliche Stadtgrenze von München erreichen Sie nach ca. 70 km.
Für international agierende Profis ist das Anwesen aufgrund seiner guten Anbindung zur Autobahn und zum Flughafen München ebenso ideal wie für einen viel reisenden Privatier, der ein privates Gestüt besitzen möchte und in Ruhe und Alleinlage mit seinen Pferden leben möchte.
Gerne erhalten Sie weitere Informationen auf Anfrage.
Das Objekt befindet sich in schönster Lage Bayerns mit sehr guter Verkehrsanbindung nach München. Die nördliche Stadtgrenze von München erreichen Sie nach ca. 70 km.
Für international agierende Profis ist das Anwesen aufgrund seiner guten Anbindung zur Autobahn und zum Flughafen München ebenso ideal wie für einen viel reisenden Privatier, der ein privates Gestüt besitzen möchte und in Ruhe und Alleinlage mit seinen Pferden leben möchte.
Gerne erhalten Sie weitere Informationen auf Anfrage.
Weitere Informationen
Rechtliche Hinweise
Für unsere Kundenbeziehungen gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
§ 1 Weitergabeverbot von Daten und Exposés
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise und Exposés des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und jegliche Objektinformationen (Grundrisse, Baupläne), sowie insbesondere Informationen über den Kaufpreis ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 2 Doppeltätigkeit des Maklers
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.
§ 3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten (z.B. Sachverständigen, Architekten etc.) oder Behörden (z.B. Bauamt etc.) stammen und vom Makler nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Der Makler überprüft insbesondere nicht die Übereinstimmung von Plänen und Baugenehmigungen mit dem tatsächlichen Bautenstand.
§ 4 Weitere rechtliche Hinweise
Der Makler weist darauf hin, dass der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen der Grundstücksverkehrsgenehmigung bedarf. Daher wird Nichtlandwirten eine Voranfrage bezüglich eines wirtschaftlich tragfähigen landwirtschaftlichen Konzepts (Pferdezucht bzw. Einstellbetrieb auf überwiegend eigener Futtergrundlage) bei der zuständigen Behörde ausdrücklich empfohlen.
Die Übernahme von etwaigen Pachtverträgen durch den Käufer ist mit dem Verpächter gesondert zu vereinbaren und wird vom Verkäufer nicht zugesichert. Das Objekt wird verkauft wie es steht und liegt und vom Käufer besichtigt wird. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Daten und Vereinbarungen des notariellen Kaufvertrages.
Der Makler weist darauf hin, dass bei Diskretverkäufen keine konkreten Objektangaben, Fotos und Objektadressen veröffentlicht werden. Abbildungen sind bei Diskretverkäufen als Beispielfotos zu verstehen. Bildrechte: Holger Schupp
Besichtigungen können bei Diskretverkäufen aus Rücksicht auf den laufenden Betrieb in aller Regel nur gegen Vorlage eines Bonitätsnachweises erfolgen.
Die vorgenannten Hinweise stellen ausdrücklich keinerlei Rechtsberatung dar. Der Makler empfiehlt dem Kunden eine rechtliche und steuerrechtliche Beratung, sowie ggf. die Entwicklung eines landwirtschaftlichen Betriebskonzepts durch einen Sachverständigen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei bestmöglich mit unserem Netzwerk aus spezialisierten Fachberatern.
§ 5 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§ 6 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 7 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§8 Verbraucherschlichtungsstelle
Die Europäische Kommission stellt unter : http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur online-Streitbeilegung zur Verfügung. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Unser Unternehmen ist jedoch weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 1 Weitergabeverbot von Daten und Exposés
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise und Exposés des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und jegliche Objektinformationen (Grundrisse, Baupläne), sowie insbesondere Informationen über den Kaufpreis ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 2 Doppeltätigkeit des Maklers
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.
§ 3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten (z.B. Sachverständigen, Architekten etc.) oder Behörden (z.B. Bauamt etc.) stammen und vom Makler nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Der Makler überprüft insbesondere nicht die Übereinstimmung von Plänen und Baugenehmigungen mit dem tatsächlichen Bautenstand.
§ 4 Weitere rechtliche Hinweise
Der Makler weist darauf hin, dass der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen der Grundstücksverkehrsgenehmigung bedarf. Daher wird Nichtlandwirten eine Voranfrage bezüglich eines wirtschaftlich tragfähigen landwirtschaftlichen Konzepts (Pferdezucht bzw. Einstellbetrieb auf überwiegend eigener Futtergrundlage) bei der zuständigen Behörde ausdrücklich empfohlen.
Die Übernahme von etwaigen Pachtverträgen durch den Käufer ist mit dem Verpächter gesondert zu vereinbaren und wird vom Verkäufer nicht zugesichert. Das Objekt wird verkauft wie es steht und liegt und vom Käufer besichtigt wird. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Daten und Vereinbarungen des notariellen Kaufvertrages.
Der Makler weist darauf hin, dass bei Diskretverkäufen keine konkreten Objektangaben, Fotos und Objektadressen veröffentlicht werden. Abbildungen sind bei Diskretverkäufen als Beispielfotos zu verstehen. Bildrechte: Holger Schupp
Besichtigungen können bei Diskretverkäufen aus Rücksicht auf den laufenden Betrieb in aller Regel nur gegen Vorlage eines Bonitätsnachweises erfolgen.
Die vorgenannten Hinweise stellen ausdrücklich keinerlei Rechtsberatung dar. Der Makler empfiehlt dem Kunden eine rechtliche und steuerrechtliche Beratung, sowie ggf. die Entwicklung eines landwirtschaftlichen Betriebskonzepts durch einen Sachverständigen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei bestmöglich mit unserem Netzwerk aus spezialisierten Fachberatern.
§ 5 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§ 6 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 7 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§8 Verbraucherschlichtungsstelle
Die Europäische Kommission stellt unter : http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur online-Streitbeilegung zur Verfügung. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Unser Unternehmen ist jedoch weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Energie und Bauzustand
Energieausweis
D
- Baujahr2010
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Anbieter der Immobilie
Online-ID: 2e8tz5l
Frau Gräfin von Thun
EQUITHUN Pferdeimmobilien- und Betriebsberatung
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