Weitere Informationen
Eigentümergemeinschaft
Veräußert wird das Sondereigentum zur Wohnung Nr. 4 sowie das zugehörige Kellerabteil.
Auf die Wohnung entfallen 26,056 von 1.000 MEA.
Der Kontostand des Rücklagenkontos beträgt zum 31.12.2024: 141.819,00 Euro.
Damit ist eine überdurchschnittlich hohe Geldreserve vorhanden.
In der Eigentümergemeinschaft gibt es keinen bestimmenden Mehrheitseigentümer. Es herrscht im Allgemeinen eine gute Kommunikation und Abstimmung zwischen den Eigentümern sowie auch mit der Hausverwaltung.
Instandsetzungsmaßnahmen wurden bei entsprechender Notwendigkeit durchgeführt. Ein "Instandsetzungsstau" ist nicht vorhanden.
Die Gaszentralheizung wurde 2018 vollständig erneuert und gegen eine neue Gaszentralheizung mit Brennwerttechnik ausgetauscht.
Hausgeld und Miete
Die monatlichen Beiträge an die Eigentümergemeinschaft betragen laut aktuellem Wirtschaftsplan:
Hausgeld: 116,80 Euro
Rücklage: 24,60 Euro
Summe: 141,40 Euro
Die Wohnung ist unbefristet vermietet. Die derzeitige Kaltmiete beträgt 335,- Euro.
Der Mietvertrag läuft seit dem 15.04.2023. Mietanpassungen wurden bisher nicht vorgenommen, hier besteht ggf. Potenzial für eine Mieterhöhung.
Besichtigungstermine
Bitte kontaktieren Sie uns ausschließlich über das Immowelt- Kontaktformular. Wir arbeiten Anfragen nach zeitlicher Reihenfolge ab. Daher bitten wir Sie, von mehrfachen Kontaktaufnahmen oder parallelen Anfragen per Telefon und E-Mail abzusehen. Diese können nicht berücksichtigt werden.
Aufgrund der Menge an eingehenden Anfragen kann es zudem zu einer Verzögerung bei der Bearbeitung Ihrer Anfrage kommen.
Da die Wohnung vermietet ist, möchten wir Sie bitten, entstehende Fragen vor Abstimmung eines Termins zu klären. Eine telefonische Beratung oder ein Bürotermin sind selbstverständlich möglich. Das vollständige Exposeé sowie Objektunterlagen übermitteln wir bei vakantem Interesse gern per E-Mail.
Sonstiges
Bei Vertragsabschluss zahlt der Käufer der Immobilie die im Exposé angegebene Käuferprovision, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Entsprechend § 656a - d BGB zahlt der Verkäufer den gleichen Provisionsbetrag für Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen. Die Angaben beruhen auf Angaben des Verkäufers. Für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt die Alkenbrecher Haus- und Immobilienverwaltung GmbH keine Gewähr. Die Käuferprovision ist mit dem Abschluss des Kaufvertrages verdient und fällig. Die Alkenbrecher Haus- und Immobilienverwaltung GmbH erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegen den Käufer. Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Bitte beachten Sie, dass unsere Grundrisse vom Maßstab abweichen können. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr. Maßgeblich sind die im Kaufvertrag geschlossenen Vereinbarungen. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über die Alkenbrecher Haus- und Immobilienverwaltung GmbH zu führen.
Stichworte
Versorgung: Städtische Wasserversorgung, Städtische Stromversorgung
Serviceleistungen: Hausmeister