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Konditionen:
Dieses Angebot ist unverbindlich und für beide Parteien rechtlich nicht bindend. Alle Angaben im Exposé beruhen auf den Angaben des Eigentümers (Auftraggeber) und dienen einer ersten Information. Tipp-Fehler im Exposé können nicht ausgeschlossen werden. Alle Angaben sind unter Vorbehalt und ohne Gewährleistung zu betrachten.
Provisionshinweis:
Bei erfolgreichem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages für die hier angebotene Immobilie wird an den Makler, die "Immo & Consulting 4G GmbH" eine Provision fällig.
Es gilt der im Inserat oder Exposé genannte Provisionssatz. So dort nicht geregelt erhält der Auftragnehmer von dem Auftraggeber bei Abschluss eines Mietvertrages eine Provision in Höhe von insgesamt 3,57 Nettokaltmieten inkl. MwSt. und beim Immobilienkauf wird eine Provision in Höhe von 7,14 % inkl. MwSt. aus dem notariell verbrieften Gesamtkaufpreis fällig. Vermittlungspauschale bedarf der gesonderten Vereinbarung.
Bei Vereinbarung der Parteien des Hauptvertrages über einen Mietzins, der von der im Exposé angegebenen Miete nach unten abweicht, bestimmt sich der Provisionsanspruch des Maklers dennoch nach dem im Exposé angegebenen Mietzins. Vereinbaren die Parteien des Hauptvertrages eine Staffelmiete, berechnet sich der Provisionsanspruch an der durchschnittlichen Monatsmiete bezogen auf einen Mietzeitraum von 5 Jahren. Jedenfalls schuldet der Auftraggeber mindestens die Provision in Höhe von insgesamt 3,57 Nettokaltmieten inkl. MwSt. bei Abschluss eines Mietvertrages von dem Auftraggeber.
Dem Provisionsanspruch steht nicht entgegen, wenn der Vertrag durch Rücktritt und/oder Kündigung und/oder Aufhebung rückabgewickelt, aufgelöst oder beseitigt wird. Die Provision wird nur in Fällen der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nicht fällig. Wird der Vertrag aufschiebend bedingt geschlossen, wird die Provision fällig, wenn der Auftraggeber den Bedingungseintritt nach§162 BGB treuwidrig vereitelt; der Hauptvertrag kommt in diesem Fall gemäߧ162 Abs. 1 BGB zustande und damit entsteht auch der Provisionsanspruch. Der Provisionsanspruch besteht auch bei Ersatz- oder Folgegeschäften an Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäftes wie z.B. Zwangsversteigerung oder Gesellschaftsanteilsübertragung des Dritten auf den Interessenten.
Die Immo & Consulting 4G GmbH weist darauf hin, dass grundsätzlich Vorkenntnis vom Objekt einer Provisionspflicht nicht entgegensteht, wenn die Immo & Consulting 4G GmbH entweder als Vermittlungsmakler tätig wird oder der Interessent durch weitere bislang nicht bekannte Informationen zu dem im Exposé beschriebenen Objekt erhält. Der Interessent macht sich zudem schadensersatzpflichtig in Höhe der im Exposé genannten Provision, wenn er in bewusster Vorkenntnis weitere Maklerleistungen (z.B. Durchführung eines Besichtigungstermins) in Anspruch nimmt.
Sollte der Interessent über das Objekt Vorkenntnisse haben, hat er dies unverzüglich anzuzeigen.
Über uns:
Die IMMO-4G ist der Immobilienmakler für Gewerbeobjekte.
Von Gastronomie- & Hotelimmobilien bis hin zu Einzelhandel & Lagerhallen vermitteln wir erfolgreich Immobilien. Wir unterstützen Sie gerne bei der gesamten Kaufabwicklung, inklusive Verhandlungen mit Verkäufer und Vermieter, Hilfestellungen bei Kauf- und Mietvertrag und Übergabe des Objekts.
Unsere Leistungen
.direkter Kontakt zum Eigentümer
.Begleitung vom Kauf bis zur Umsetzung
.Konzepterstellung / Bewerbungsunterlagen
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.Eigentümer / Hausverwaltungen / Betreiber
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Für weitere Informationen und Objekte finden Sie auf: www.immo-4g.de
Stichworte
Gesamtfläche: 944,00 m², Gastronomiefläche: 890,61 m², Bundesland: Berlin, modernisiert: 2008