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Infrastruktur und Verkehr
Forst (Lausitz) überzeugt durch eine gut ausgebaute Infrastruktur, die den Bewohnern eine hohe Lebensqualität bietet. Die Stadt verfügt über diverse Einkaufsmöglichkeiten, von Supermärkten bis hin zu kleinen Fachgeschäften, die sich bequem im Stadtzentrum und den umliegenden Vierteln befinden. Ärzte, Apotheken und das Kreiskrankenhaus Forst sorgen für eine umfassende medizinische Versorgung. Für Familien stehen verschiedene Kindertagesstätten, Grund- und weiterführende Schulen zur Verfügung, was Forst auch für junge Familien attraktiv macht.
Die Stadt ist gut an den regionalen und überregionalen Verkehr angebunden. Über die Bundesstraße B112 ist Forst direkt mit der Autobahn A15 verbunden, die eine schnelle Verbindung nach Cottbus (ca. 25 km) und weiter in Richtung Berlin oder Dresden ermöglicht. Auch die Anbindung an das Nachbarland Polen ist hervorragend: Der Grenzübergang Forst ist nur wenige Minuten entfernt, sodass Ziele in Polen bequem erreichbar sind.
Der Bahnhof Forst bietet regelmäßige Zugverbindungen nach Cottbus und damit Anschluss an das überregionale Bahnnetz, einschließlich direkter Verbindungen nach Berlin und anderen großen Städten. Der
öffentliche Nahverkehr innerhalb der Stadt und der Umgebung wird durch ein gut ausgebautes Busnetz gewährleistet.
Durch die Kombination aus ruhiger, naturnaher Lage und hervorragender Verkehrsanbindung ist Forst (Lausitz) ein idealer Wohnort für Pendler, Familien und Senioren, die sowohl die ländliche Idylle als auch die Nähe zu städtischen Zentren schätzen.
Hinweis Verkauf Aneignung
Der Käufer erwirbt das Grundstück originär, nicht als Rechtsnachfolger nach dem ursprünglichen Eigentümer, der das Eigentum aufgab oder als Rechtsnachfolger im Eigentum am Grundstück nach dem Land Brandenburg, dessen Aneignungsrecht er erworben hat. Er ist rechtlich gesehen in einer Stellung wie der Ersteigerer aus einer gerichtlich angeordneten Zwangsversteigerung eines Grundstückes.
Zu beachten ist, dass wegen des originären Eigentumserwerbs durch das Aneignungsrecht der Erwerber eines Aneignungsrechtes keine Möglichkeit hat vom Land Brandenburg Auskünfte über das vom Aneignungsrecht betroffene Grundstück zu erhalten. Das Land Brandenburg ist selbst nicht Eigentümer des Grundstückes. Es gibt insoweit also keinerlei Auskünfte und im Hinblick auf den Zustand des Grundstückes auch keine Ansprüche gegen das Land Brandenburg. Es können gegenüber dem Bundesland keine Ansprüche wegen dieses Zustandes oder nicht erteilter Auskünfte erhoben werden.
Eine Eintragung eines Grundpfandrechtes für Finanzierungszwecke des Erwerbers vor Eintragung des Erwerbs im Grundbuch ist nicht möglich, da es sich um ein herrenloses Grundstück handelt. Aufgrund der Herrenlosigkeit ist das Land Brandenburg kein Eigentümer des Grundstückes und kann dementsprechend auch keine Belastungsvollmacht für das Grundbuch erteilen.
Da kein Grundstück, sondern ein Aneignungsrecht nach § 928 BGB erworben wird, ist keine Grunderwerbsteuer zu zahlen. Derjenige, der ein Aneignungsrecht erwirbt, kann grundbuchlicher Eigentümer werden, ohne dass er eine Grunderwerbsteuer entrichten muss. Der Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung wegen der Grunderwerbsteuer bedarf es für die Eintragung als Eigentümer aufgrund Aneignungsrechtes im Grundbuch nicht.