Weitere Informationen
Sonstiges
Termin zur Angebotsabgabe: 11.12.2024
Teaser: Für einen ersten Rundgang im Objekt nutzen Sie gerne unseren virtuellen
360°-Rundgang unter dem nachstehenden Link:
https://www.360grad.immobilien.bayern.de/ansbach-kronacher-strae-8/
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Nähere Informationen finden Sie im Exposé (Downloadbereich).
Verkehrsanbindung: Mit dem PKW:
Ansbach liegt ca. 40 km südwestlich von Nürnberg und ist mit zwei Anschlusstellen an die in Ost-West-Richtung verlaufende Autobahn A6 angebunden. In nur wenigen Kilometern gelangt man zum Autobahnkreuz Feuchtwangen/ Crailsheim auf die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Autobahn A7.
Ansbach ist über die Bundesstraßen B13 und B14 sowie zahlreiche Staatsstraßen mit den Städten und Gemeinden in der Region verbunden.
Mit Bus und Bahn:
Über die IC-Verbindung Nürnberg-Karlsruhe, die S-Bahnlinie S4 von Nürnberg nach Ansbach sowie als Mittelpunkt der Bahnstrecke Würzburg-Treuchtlingen ist Ansbach an das bundesweite und regionale Schienennetz angebunden.
Die Fahrtzeit zum Hauptbahnhof Nürnberg beträgt ca. 40 Minuten mit der S-Bahn bzw. 30 Minuten mit dem Regionalexpress.
Region: Mittelfranken
Flurstück: 539
Gemarkung: Ansbach
Hinweis zur Vergabe: Veräußerung zum Höchstgebot. Diese Seite ist eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot eine Zusage zu erteilen. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass seitens des Freistaates Bayern als Verkäufer im Erfolgsfall keine Maklerprovision entrichtet und im Falle des Verkaufs keine Auskünfte über den Erwerber erteilt werden.
Wir bitten um die Zusendung der Angebote in einem verschlossenen Umschlag mit Kenntlichmachung als Angebot für ."Historisches Verwaltungsgebäude in Ansbach, Kronacher Straße 8". Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen.
Postanschrift des Ansprechpartners: RV Mittelfranken
Kobergerstr. 62
90408 Nürnberg
Geschäftszeichen des Ansprechpartners: 9195-1-6
Planungs- und Baurecht: Im Bebauungsplan Nr. 12 der Stadt Ansbach ist das Grundstück Fl. Nr. 539 als "Fläche für den Gemeindebedarf" mit dem Zusatz "gesundheitlichen Zweck dienende Gebäude und Einrichtungen" festgesetzt. Ist die zukünftige Nutzung durch den Erwerber nicht mit der Festsetzung des Bebauungsplans vereinbar, wird voraussichtlich in Absprache mit der Stadt Ansbach ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB erstellt werden müssen. Die Kosten hierfür sind vom Erwerber zu tragen. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für den Gemeinbedarf, mit dem Sonderzeichen "Gesundheitliche Zwecke dienende Gebäude und Einrichtungen", dargestellt.
Sonstiges: Das Grundstück wird verkauft wie es steht und liegt, das heißt für Zustand und Nutzbarkeit wird keine Gewähr übernommen.
Der Käufer kauft das Grundstück mit dem vorhandenen Zubehör und dem vorhandenen Aufwuchs. Die Räumung und Entsorgung von übrigem Inventar hat der Käufer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchzuführen. Aufwendungen werden nicht erstattet.
Die Einholung von erforderlichen Genehmigungen für wie auch immer geartete Nutzungen des Kaufgegenstandes ist alleinige Sache des Erwerbers.
Der Verkäufer haftet nur für ungehinderten Besitz- und Eigentumsübergang. Der Verkäufer haftet nicht für Sach- oder Rechtsmängel jeglicher Art und übernimmt keine Haftung für schädliche Bodenveränderungen i. S. des § 2 Abs. 3 BBodSchG und/oder Altlasten im Sinne des § 2 Abs. 5 BBodSchG auf dem Vertragsgrundstück. Solche sind dem Verkäufer jedoch nicht bekannt.
Sämtliche mit der Urkunde und Ihrem Vollzug zusammenhängenden Kosten, Gebühren, Auslagen und die anfallenden Steuern trägt der Käufer.
Bei näherem Interesse ist eine Objektbesichtigung gerne nach telefonischer Vereinbarung an nachstehenden Terminen möglich:
29.10.2024
07.11.2024
13.11.2024
19.11.2024
25.11.2024
03.12.2024
Stichworte
Bundesland: Bayern, Flurstück: 539