Weitere Informationen
Sonstiges
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungs-plan Nr. 669 aus dem Jahr 1985. Das bestehende Baurecht ist überholt und für die angestrebte Wohnbebauung nicht geeignet. Daher ist ein Verfahren zur Aufstellung eines neuen B-Plans (vorhabenbezogener Bebauungsplan) einzuleiten, was ausschließlich dem Höchstbieter/Käufer obliegt. Zur Entwicklung eines neuen B-Plans, hat das Stadt-planungsamt ein Leitlinienpapier verfasst, welches als Anlage beigefügt ist.
Der Verkauf der Landesliegenschaft erfolgt zum Höchstgebot auf Grundlage der §§ 63, 64 Landeshaus-haltsordnung (LHO), im Wege eines mehrstufigen Bieterverfahrens. Die Liegenschaft wird ausschließlich im gegenwärtigen Ist-Zustand, wie sie "steht und Liegt" verkauft, was auch für das Baurecht gilt. Die erforderliche Baurechtschaffung obliegt ausschließlich dem Höchstbieter/Käufer und fällt in dessen Risiko- und Kostensphäre. Für die Teilnahme am Bieterverfahren ist vorab eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung auszufüllen und an den BLB NRW möglichst per E-Mail (als pdf-Datei an die unten genannte Ansprechperson) zu senden. Sollte uns diese Erklärung nicht vorliegen, ist die Bereitstellung weitergehender Informationen sowie eine Objektbesichtigung nicht möglich.
Achtung:
Die 2. Bieterrunde ist vom 16.09.2024 bis zum 22.11.2024 angesetzt, wobei auch Interessenten mitbieten können, die an der 1. Bieterrunde nicht beteiligt waren!
Die Kaufpreisvorstellungen liegen bei 1,95 Mio. EUR (kein Mindestgebot)!
Weitergehende Informationen zum Verkaufsverfahren, zur Gebotsabgabe, zum Kaufvertrag, zur Objektbesichtigung und zum Download von Objektunterlagen, finden Sie in dem beigefügten Anwenderleitfaden sowie auf der Website des BLB NRW https://www.blb.nrw.de/service/immobilienangebote, bei der entsprechenden Objektanzeige.
Hinweis:
Alle Informationen und Angaben wurden sorgfältig ermittelt: Für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und den Inhalt der Angaben wird dennoch keine Gewähr übernommen. Ebenso wird keine Gewähr für die Richtigkeit der ggf. beigefügten Unterlagen (wie z.B. Maßstabstreue, Flächenangaben) übernommen. Zur Verifizierung der Angaben/Unterlagen sind ggf. eigene Prüfungshandlungen durch den jeweiligen Kaufinteressenten durchzuführen.