Weitere Informationen
Raumaufteilung der Gebäude
Das Ehemalige Forsthausgebäude mit Baujahr ca. 1922 hat noch den Charm der damaligen Zeit. Auf zwei Etagen liegen hier 119m² Wohnfläche.
Die im Hofraum vorgelagerte große Scheune wurde auf den Grundmauern des alten Forstgebäudes errichtet und birgt sehr viel Stauraum. Diese Scheune ist wohl auf den Grundmauern eines im 17.-18.Jh. erbauten Gebäudes errichtet. Als kleineres Gebäude ist der Holzlagerschuppen im Hof integriert.
Umrahmt werden die Gebäudeteile durch natürliche z.Tl. schon sehr hoch gewachsene Hainbuchenhecken.
Besichtigungstermine
Eine Besichtigung kann über den Makler, und NUR nach Angabe der Selbstauskunft vereinbart werden. Zuschriften werden NUR über schriftliche Kontaktaufnahme mit dem Makler bearbeitet. Nutzen Sie hierzu das Kontaktformular dieses Portals.
Für die Vereinbarung eines Besichtigungstermins ist vom Interessenten eine Finanzierungsbescheinigung dem Makler einzureichen!
Gebäudeteile
Bei den nahezu unveränderten Gebäuden der damaligen Zeit mit den Grundelementen aus 100 Jahren handelt es sich um sanierungs- wie auch renovierungsbedürftige Gebäude. Erweiterungen und Umbauten nach Bedarf des Käufers sind durch den großzügigen Grundstücksanteil möglich.
Erschließung
Die Flächen sind von der öffentlichen Straße mit einer Privatstraße erschlossen.
Die Hauptparzelle auf dem die Hochbauten stehen ist mit den Erschließungskosten für 2100m² bereits veranlagt worden.
Es befinden sich Strom, Wasser, Abwasser, Ableitung Oberflächenwasser und Glasfaseranschluss auf dem Grundstück.
Kaufinteressenten
Der Verkauf erfolgt vorrangig an land- und forstwirtschaftlich tätige Personen oder Pferdewirte. Da der Verkauf (Genehmigung des Kaufvertrages) nach dem ASVG durch das Landwirtschaftsamt genehmigungspflichtig ist, würden diese Personengruppen problemloser kaufen können. Bei nicht land- oder forstwirtschaftliche Personen / gewerbliche Pferdewirte würde zur Genehmigung des Kaufvertrages durch das Landwirtschaftsamt eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen. Dies zur Information für die Interessenten.
Sonstiges
Das ausgewiesene Objekt wird von nachfolgender Maklergemeinschaft
bearbeitet. Jeder Partner verfügt über den gleichen Objekt-Wissenstand
und wird Sie als Interessent gerne bis zum Kaufvertrag und Abnahme
begleiten.
Nach Ihrer Anfrage werden Sie von einem dieser beiden Partner
kontaktiert.
Die Maklergemeinschaft der GfB-Wohnbau Mengen GmbH und der Lasar Finanz- & Versicherungsmakler GmbH & Co. KG und deren Mitarbeiter übernehmen keine Haftung.
Alle weitergegebenen Informationen, Exposé, Datenblätter, Bauinformationen usw. sind ausschließlich zur Vorinformation für Sie bestimmt.
Sie schließen mit der o.a. Maklergemeinschaft einen provisionspflichtigen Maklervertrag, wenn Sie in Kenntnis der Provisionspflicht die Dienste der Maklergemeinschaft GfB-Wohnbau Mengen GmbH / Lasar Finanz- & Versicherungsmakler GmbH & Co. KG in Anspruch nehmen.
Wenn Sie einen Kaufvertrag abschließen, welcher auf die Tätigkeit und Vermittlung der Maklergemeinschaft zurückzuführen ist, haben Sie als Käufer die im Exposè genannte Provision an die Maklergemeinschaft zu bezahlen. Die Provision ist 8 Tage nach Abschluss des Kaufvertrages zur Zahlung fällig.
Ihr Widerrufsrecht regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in §355 und schützt Sie als Verbraucher vor vertraglichen Bindungen. Sie, als Verbraucher, haben das Recht, sich unter bestimmten Voraussetzungen von einem bereits geschlossenen Vertrag innerhalb gesetzlicher Fristen durch Erklärung des Widerrufs zu lösen.
Da die im Exposé genannte Provision selbstverständlich nur dann anfällt, wenn Sie das Objekt auch tatsächlich kaufen, bleibt Ihre Anfrage auch bei Einwilligung zur sofortigen Makler Tätigkeit insoweit unverbindlich.
Belastungen
In den Grundbüchern eingetragene Belastungen beziehen sich hauptsächlich auf Dienstbarkeiten wie Rohrleitungsrechte, Wasser- und Abwasserleitungsrechte, Kommunikationsleitungsrechte, Nutzungsbeschränkungen für die Gemeinde Mühlingen, Duldung von Einwirkungen aus Bahnbetrieb und Schadenersatzverzicht, Belassung von Anlagen und Nutzungsbeschränkungen für Badenwerk AG, Stromleitungsrecht u. Nutzungsbeschränkuung für Badenwerk AG.
Stichworte
Zustand: renovierungsbedürftig, sanierungsbedürftig