Fantastisches Baugrundstück in einer neu entwickelten Siedlung, umgeben von urbanen Villen.
Ein Grundstück wird verkauft mit dem Hauptprojekt, Stromanschluss und im Endstadium der Erlangung einer Baugenehmigung. In dieser Phase kann der Investor das Projekt ändern, wenn er auf einem kleineren Grundstück zwei identische urbane Villenprojekte oder ein neues Projekt nach eigenen Wünschen bauen möchte. Laut detailliertem Bebauungsplan ist es auf dem angegebenen Grundstück auch möglich, ein Mehrfamilienhaus (Keller+Erdgeschoss+3+Dach) oder ein Gebäude mit gemischter Nutzung (Wohn- und Geschäftshaus) zu errichten.
Neben Einfamilienhäusern ist in der Wohnzone auch der Bau eines Kindergartens geplant, ebenso wie Platz für ein kleines Sportzentrum und einen kleinen Park am Eingang zur Zone. Alle oben genannten Einrichtungen sollen innerhalb von vier Jahren fertiggestellt und bezugsfertig sein.
Die maximal zulässige Höhe für freistehende Einfamilienhäuser in der Wohnzone beträgt H=8,0 m, gemessen von der niedrigsten Stelle des natürlichen Geländes neben dem Gebäude bis zur Traufe. Der Abstand zum Nachbargrundstück muss mindestens H/2 betragen. Die maximale Anzahl von Etagen für freistehende Einfamilienhäuser in der Wohnzone ist Keller+Erdgeschoss+1+Dachboden.
Die maximal zulässige Höhe für Mehrfamilienhäuser in der gemischten Nutzungszone beträgt H=14,0 m, gemessen von der niedrigsten Stelle des natürlichen Geländes neben dem Gebäude bis zur Traufe. Die maximale Anzahl von Etagen für Mehrfamilienhäuser in der gemischten Nutzungszone ist Keller+Erdgeschoss+3+Dach.
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