Einzigartiges Erholungs-Refugium mit See und 2 Inseln in Keitum
Zum Aufruf kommt ein außergewöhnliches Naturrefugium, dass zu jeder Jahreszeit seinen Reiz hat. Es handelt sich um ein großes Grundstück mit einem See und zwei Inseln - eine Rarität auf dem Sylter Immobilienmarkt.
Der See entstand ca. 1982 durch den Erdaushub für die Deicherhöhung, er hat eine maximale Tiefe von ca. 1,70 und eine Größe von etwa 21.000 m², in dem See liegen 2 Inseln zu jeweils etwa 700 m². Der See hat keinen natürlichen Zufluss, der Wasserstand reguliert sich durch die Niederschlagsmenge.
Der Eigentümer hat das Grundstück sehr gepflegt und über viele Jahre eine Oase der Entspannung und Erholung geschaffen. Das Grundstück wird durch hohe Bäume gesäumt, zur Straße schützt ein mit Büschen und Heckenrosen bewachsener Erdwall vor Einblicken.
Flora und Fauna sind einzigartig. Es gibt eine Vielzahl an Wasservögeln und auch Wild lässt sich beobachten, z.B. Rehe und Fasane. Landseitig gibt es einen Weg um den gesamten See und eine Reihe von eingezäunten Obstbäumen (u.a verschiedene Apfelbäume, Pflaume, Birne u.v.m.) sowie weitere Anpflanzungen.
Auf der Westseite befindet sich ein kleiner Geräteschuppen ohne Aufenthaltsraum, Toilette oder Feuerstätte.
Der Fischbesatz ist vielfältig und wurde vom Eigentümer u.a. durch 3 ablassbare Zuchtteiche zu je 180 m² nebst solarbetriebenen Pumpen und Teichbelüftern sowie Kormoranschutz gepflegt, es wurde außerdem regelmäßig neuer Fischbesatz zugekauft. Das muss der neue Eigentümer aber nicht fortsetzen, der Bestand kann auch sich selbst überlassen werden. Vorhanden sind u.a. Zander, Flussbarsch, Karpfen, Aal u.v.m. aber auch Süßwasserkrebse und Süßwassermuscheln.
Außer als Angelgewässer bietet der See auch gute Bedingungen für Wassersport, wie rudern, Stand-Up-Paddling oder Jollensegeln. Es sind 2 Stege und ein kleines Bootshaus (Unterstand) vorhanden. Die beiden Inseln sind betretbar (kein Sumpf). Auf einer Insel befindet sich ein sehr großer Eiszeit-Findling.
Planungsrechtlich liegt das Grundstück im Außenbereich gem. § 35 BauGB und ist im Flächennutzungsplan als Landwirtschaftsfläche ausgewiesen.