Ehemalige Pflegeimmobilie in Stade
Grundstücke/ Bebauung
Fünf zusammenhängende Flurstücke mit folgender Bebauung:
1.Pflegeheim (Alt- und Neubau)
2.Zwei Einfamilienhäuser
3.Drei Parkplatzzonen
4.Zwei Garagen
5.Zwei Carports
6.Auffahrt für Lieferungen
Kapazitäten der Immobilie:
Der ehemalige Betreiber der Pflegeinstitution bot das betreute Wohnen auf 4 Stockwerken mit ca. 109 Betten an.
Raumaufteilung des ehemaligen Pflegeheims:
Altbau (Baujahr 1968):
Keller: Heizungsraum, Umkleiden, Mitarbeiterduschen, Waschlager, Büromaterialien, Hausmeisterbüro, Archiv, WCs, IT, mehrere Läger, Deckenhöhe ca. 2,5Meter
EG: Verwaltungstrakt, Küche, Vorratsräume, Kühlräume, Pflegezimmer, Gemeinschaftsraum, Innenhof, Frisör, Fußpflege, WCs, Stationsbad, Dienstzimmer, Aufenthaltsbereich, Deckenhöhe ca. 4 Meter
1OG: Pflegezimmer, großer Speisesaal mit einer Deckenhöhe von ca. 5 Metern
2OG, 3OG, 4OG: Pflegezimmer
Dach: Antennenanlage (Fremdeigentum)
Neubau (Baujahr 2008):
EG: Pflegezimmer, Waschraum, Archiv, Umkleidekabinen, WCs, Konferenzraum, Küche und Speisesaal
1OG, 2OG: Pflegezimmer, Medizinraum, Balkon
Allgemeine Merkmale des Pflegeheims:
Pflegezimmer haben PCV-Boden
Badezimmer sind gekachelt
Im gesamten Objekt befinden sich abgehängte Decken
Doppelverglasung im gesamten Objekt.
Neubau und Altbau sind über den Flur im EG und im 1OG verbunden
Zwei Einfamilienhäuser:
Das Einfamilienhaus Sandersweg 17 wird von einer Kindertagesstätte gemietet. Auf dem Flurstück sind drei Parkplätze vorhanden. Das Haus wird mit einer Ölheizung beheizt.
Das zweite Einfamilienhaus befindet sich in der Harsefelder Straße 46A. Es gibt ein Wegerecht auf dem Flurstück 230/1, welches eine Zuwegung zur Harsefelder Straße ermöglicht. Auf dem Grundstück steht zudem eine Garage. Das Haus wird mit einer Ölheizung beheizt.
Weitere Grundstücksmerkmale
Anzahl der Parkplätze: 12 vor dem Pflegeheim, 3 vor dem Einfamilienhaus der Kindertagesstätte und 6 hinter dem Objekt. Insgesamt: 21.
Seitlich des Altbaus befinden sich zwei Garagen und ein Doppelcarport.
Es besteht ein Wegerecht zu Lasten des Flurstücks 222/3, welches dem Nutzer des benachbarten Flurstücks 222/4 zugutekommt.