Zweifamilienhaus mit Anbau und Garagen in ruhiger Lage von Recklinghausen
Das im Jahre 1931 erbaute Zweifamilienhaus mit Anbau aus dem Jahr 1950 befindet sich auf einem 465 m² großen Grundstück im Westviertel von Recklinghausen. Die Wohnlage ist ruhig und zeichnet sich durch eine gute Nachbarschaft aus.
Die Immobilie umfasst insgesamt eine Wohnfläche von ca. 164 m² und eine Nutzfläche von ca. 115 m², einschließlich eines ausgebauten Spitzbodens und Kellers. Die Wohnfläche teilt sich auf in sechs Zimmer, zwei Bäder, zwei Küchen sowie mehrere Nebenräume.
Das Erdgeschoss besteht aus einem Windfang, Wohnraum, Esszimmer, Küche, Schlafzimmer, zwei Kinderzimmern, einem Bad und einem Balkon. Das Dachgeschoss verfügt über einen Flur, ein großes Wohnzimmer, ein Schlafzimmer, eine Küche, ein Bad, ein WC und einen Abstellraum. Im Spitzboden befinden sich ein Flur und zwei ausgebaute Räume.
Zudem gehören zwei Garagen zur Immobilie, welche 1991 erbaut wurden. Die Beheizung erfolgt über Gascircogeräte. Die Außenanlagen sind teilweise mit Betonformsteinen befestigt und es gibt eine kleine Gartenfläche.
Die Immobilie weist einen guten bis normalen Unterhaltungszustand auf. Modernisierungen wie die Sanierung der Elektrik und der sanitären Anlagen wurden in der Vergangenheit durchgeführt.
Lage
Das Wohnhaus liegt im Westviertel von Recklinghausen, etwa 2 km von der Innenstadt entfernt. Die Umgebung ist geprägt von 2- bis 3-geschossigen Wohnhäusern. Einrichtungen des täglichen Bedarfs, Schulen, Kindergärten und öffentliche Verkehrsmittel sind in unmittelbarer Nähe vorhanden. Die Verkehrsanbindung ist sowohl innerorts als auch überregional sehr gut. Die ruhige Wohnlage bietet eine hohe Lebensqualität mit vielen Grünflächen und Erholungsmöglichkeiten in der Umgebung.
Dieses Objekt soll in Kürze zwangsversteigert werden. Der Verkehrswert wurde auf 380.000 € festgesetzt. Damit kann das Objekt im kommenden Zwangsversteigerungstermin vorbehaltlich höherer Gebote bereits ab 50% (= 270.000 €) erworben werden. Der in diesem Inserat als Kaufpreis ausgewiesene Wert ist daher als möglicher Zuschlagsbetrag zu verstehen und nicht verbindlich.
Unter Umständen ist auch ein freihändiger Erwerb vor dem Zwangsversteigerungstermin möglich.
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