Weitere Informationen
Historie
Ehem. Mühle, Wohnhaus, stattlicher dreigeschossiger, barocker Bau mit Mansardwalmdach und Ecklisenen, um 1730, wohl nach Plänen von Gabriel de Gabrieli; gegenüberliegend Mühl- und Lagergebäude, zweigeschossiger traufständiger Satteldachbau mit Kniestock, Zwerchgiebel und Zierfachwerk, Ziegel- und Bruchsteinmauerwerk, in Formen des Heimatstils, um 1900 unter Einbindung eines Vorgängerbaus, in Teilen überformt.
Energieeffizienz Baudenkmal
Eine energetische Sanierung im Baudenkmal ist möglich.
KfW Denkmalschutz Förderprogramme - KfW-Effizienzhaus Denkmal Zuschussförderungen BAFA möglich
Informationen
• Denkmalschutz
• erhöhte steuerliche Abschreibung-Denkmal-AfA
(Absprache mit dem BLfD nötig)
• Zuschüsse und Förderungen möglich
(Absprache mit dem BLfD nötig)
• Grundsanierung
• Fachwerkhaus
• Raumhöhe: ca. 2,50 m – ca. 3,80 m
• Teilweise historische Fenster- und Türbestände
• Elektro- und Heizungsinstallation sanierungsbedürftig
• Holzöfen
• Lt. FNP sind 800m² als Dorfgebiet (an der Straße) und restl.
Fläche als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen
Hinweise
Umnutzung zu Wohnzwecken Grundsätzlich ist eine Umnutzung zu Wohnzwecken denkbar. Das Gebäude wird ¼-jährlich statisch überprüft (Anordnung vom BLfD und
der Baubehörde) Kanalanschluss liegt an der Grundstücksgrenze an. Das Gebäude ist aber nicht erschlossen. Auf dem Grundstück befindet sich ein Keller. Es besteht ein Kellerbenützungsrecht zugunsten der Eigentümer eines anderen Flurstückes
(entsprechender Eintrag im Grundbuch). Der Keller kann somit nicht genutzt werden.
Das Grundstück befindet sich teilweise in Hanglage und hat eine Felswand. Aussagen BLfD: Im 1. OG soll die vorhandene Raumaufteilung beibehalten werden, auf der nördlichen Giebelseite ist eine Außentreppe erlaubt, die Treppe auf der Ostseite darf erneuert werden, die historische Tür im Eingangsbereich des EG muss erhalten bleiben.
Baurechtliche Hinweise
Die baulichen Maßnahmen und geplanten Nutzungen bzw. Nutzungsänderungen sind mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Die im Exposé genannten Maßnahmen sind lediglich Vorschläge / Ideen. Genehmigungen liegen hierzu noch nicht vor. Die notwendigen baurechtlichen Voraussetzungen müssen dazu erst noch geschaffen werden. Die erforderlichen Anträge sind zu stellen und die Genehmigungen sind einzuholen. Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem BauGB u.a. Vorschriften. Die Fa. Denkmalschutz Immobilien übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Die in diesem Exposé angegebenen Maße sind jeweils „ca.-Maßangaben“ ohne einen „Maßstab“. Dies gilt für alle genannten Maßangaben im Exposé, Plänen, Grundrissen, Lagepläne, Katasterauszügen, usw.
Steuern sparen
Als eine der nenneswerten Steueroasen bleibt die erhöhte steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler. Für vermietete Objekte gemäß §§ 7 i, h EStG und für Ihr eigengenutztes Gebäude gemäß § 10 f EStG.
Die Immobilie eignet sich auch als Kapitalanlage mit Sicherheit, Schutz vor Inflation und großem Wertzuwachs. Je nach Höhe des Sanierungskosten-Eigenanteils und des persönlichen Steuersatzes sind hier teilweise erhebliche steuerliche Einsparungen möglich.
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Voruntersuchung / Sanierung
Nach dem Kauf muss eine sog. „Voruntersuchung“ durchgeführt werden. Diese Untersuchung wird in der Regel immer „nach“ dem Verkauf eines Objektes durchgeführt, da dem BLfD (Bay. Landesamt für Denkmalpflege) nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen, um alle Objekte ohne Anlass untersuchen zu lassen. Hier sind beteiligt: Aufmaß (Pläne) – Statiker (Schadenskartierung/Tragwerkprüfung) – Bauforschung – Architekt (Nutzungskonzept). Diese wird bezuschusst (Beachte dazu: „Zuschüsse / Fördermittel).
Im Rahmen dieser Voruntersuchung wird mit den neuen Eigentümern zusammen ein Nutzungskonzept für das Objekt erstellt. Zusammen mit der gewünschten Nutzung werden auch die Kosten zur Sanierung ermittelt. Dieses Konzept berücksichtigt die Ergebnisse der Untersuchung, der Kosten und das gewünschte Nutzungskonzept – diese werden nun aufeinander abgestimmt.
Den finanziellen Rahmen zur Umsetzung geben Sie als Eigentümer vor.
Dadurch wird erreicht, dass „vor“ Sanierungsbeginn ein Konzept vorliegt, dass die Bedürfnisse und die dazu notwendigen finanziellen Mittel der neuen Eigentümer und des Objektes berücksichtigt.
So entsteht Planungs-, Durchführungs-, und Finanzierungssicherheit.
Diese Voruntersuchung ist auch notwendige Grundlage für die zu beantragenden Fördermittel.
Zuschüsse / Fördermittel
Auf Wunsch erstellen wir ihnen ein Nutzungskonzept und beantragen für Sie die zur Sanierung erforderlichen Fördermittel und Zuschüsse. Nach dem Kauf können wir Ihnen bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen, nach den Richtlinien des Denkmalschutzes behilflich sein. Ausführliche Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserer Homepage.
Über den Umfang der Sanierung entscheidet der Eigentümer und die Notwendigkeit des Gebäudezustandes, sowie die geplante Nutzung nach Abstimmung mit dem BLfD und den zuständigen Behörden. Dies jedoch nur im Rahmen der finanziellen und persönlichen Möglichkeiten des Eigentümers.
Bei der Durchführung steht das BLfD beratend und unterstützend zur Seite. Das BLfD hat auch die Möglichkeit, den Eigentümer bei finanziellen Problemen mit Fördermitteln zu unterstützen. Eine finanzielle Unterstützung ist sowohl bei der Voruntersuchung und der Sanierung, als auch später bei dringend notwendigen Erhaltungsmaßnahmen und Reparaturen möglich.
Zu diesem Zweck stehen auch weitere Fördermittelgeber, wie z.B. die Gemeinde, der Landkreis, der Bezirk, die zuständige Regierung, Bayer. Landesstiftung, u.a. zur Verfügung.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel und Zuschüsse. Die angegebenen Beträge oder Bescheide sind immer mit dem zuständigen Fördermittel- und Zuschussgebern abzustimmen. Käufer und Verkäufer sind jeweils selbst für die Beantragung, Auszahlung oder Übertragung (von z.B. bereits ausgezahlten Mittel) und der dazu gehörigen Bescheide verantwortlich. Übertragungen von bereits ausgereichten Mitteln sind oftmals nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei der Beantragung und Ausreichung der Fördermittel und Zuschüsse erfolgen in der Regel immer Einzelfallprüfungen durch die Fördermittel- und Zuschussgeber, bezogen auf die neuen Eigentümer, das Objekt und auf das Nutzungs- und Sanierungskonzept. Wichtige Faktoren sind dabei die Denkmalwerte, denkmalpflegerischer Mehraufwand, Zumutbarkeit und Haushaltslage. Ebenso sind die notwendigen Fördermittel- und Zuschussvoraussetzungen einzuholen und zu beachten. Dem Käufer ist bekannt, dass die Angaben zu möglichen Fördermitteln und Zuschüssen ausschließlich vom Verkäufer oder Dritten stammen und nicht in der Verantwortung des Maklers liegen. Die Angaben wurden nicht auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Der Makler übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Altdorf bei Titting – Ihr Trau
Willkommen in Altdorf bei Titting, einer idyllischen Gemeinde im Herzen des bayerischen Landkreises Eichstätt. Eingebettet in eine malerische Landschaft bietet Altdorf eine perfekte Kombination aus naturnahem Wohnen und ländlichem Charme. Die ruhige Umgebung und die ausgezeichnete Anbindung an die Städte Ingolstadt und Eichstätt machen diesen Ort besonders attraktiv für Pendler und Familien. Die charmante Ortsmitte besticht durch ihre traditionellen Gebäude und einladenden Plätze. Hier finden Sie lokale Geschäfte, ein gemütliches Café und weitere Annehmlichkeiten für den täglichen Bedarf. Die umliegende Natur lädt zu zahlreichen Freizeitaktivitäten wie Wandern, Radfahren und Erholen ein. Für Familien ist Altdorf bei Titting ein idealer Wohnort: Die Gemeinde verfügt über Einrichtungen wie Kindergärten und eine Grundschule sowie verschiedene Sport- und Freizeitmöglichkeiten. Gemeinschaft und Nachbarschaft stehen hier im Vordergrund, was den Ort zu einem lebenswerten Zuhause macht. Entdecken Sie die Vorzüge von Altdorf bei Titting und profitieren Sie von der ruhigen, aber doch verkehrsgünstigen Lage. Hier genießen Sie das Leben in vollen Zügen – in einer Umgebung, die den perfekten Rahmen für Ihre Zukunft bietet.