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Grundstück zum Kauf39900 €39.900 €45,50 €/m²
877 m²Grundstück
Grundstück zum Kauf
39900 €39.900 €45,50 €/m²
877 m²Grundstück
Frau Margarete Richter
Immobilienservice Margarete Richter
5/5Bewertung: 5 von 5 Sternen
Partnerservices
Merkmale und Ausstattung
- bebaubar nach §34 Nachbarbebauung
- voll erschlossen
- Strom, Gas, Telekommunikation, Wasser
Lage
Rosengarten, Platkow, Gusow-Platkow (15306)
Das folgend beschriebene Baugrundstück ist geographisch im Osten des Bundeslandes Brandenburg und hier im Landkreises Märkisch-Oderland, im Ort Platkow angesiedelt.
Platkow gehört zur Gemeinde 15306 Gusow-Platkow und wird vom Amt Seelow-Land verwaltet. Zur Gemeinde Gusow-Platkow gehören die Ortsteile Gusow, Karlshof, Neuhof und die Wohnplätze Gusower Loose, Paschenbrück und Platkower Loose. Die Einwohnerzahl bewegt sich derzeit um ca. 1.350 Menschen.
Geschichtlich wurde Platkow erstmals im Jahre 1229 und Gusow erstmals im Jahr 1405 urkundlich erwähnt.
Verkehrstechnisch ist Platkow sehr gut erreichbar mit dem Bus und dem eigenen Kfz. Auch eine regionale Bahnverbindung in den Richtungen Berlin-Küstrin/Kietz ist am Bahnhof Gusow vorhanden.
Die Straßenverbindungen zu den Nachbarorten Neuhardenberg, Gusow und zur Kreisstadt Seelow sind über die B 167 und über die B 1 auch zur Bundeshauptstadt Berlin gut ausgebaut. Vom Grundstücksstandort nach Seelow sind es ca. 7 km, nach Neuhardenberg ca. 4 km, nach Frankfurt(Oder) ca. 35 km und nach Berlin ca. 75 km.
Die Gemeinde Gusow-Platkow liegt an der nordwestlichen Flanke des Oderbruches unterhalb der sogenannten Lebuser Platte nördlich von Seelow und ist umgeben von einer schönen Landschaft mit größeren Waldflächen und mehreren Seen. Baden und Angeln ist in der Nähe, u.a. am Baggersee in Gusow, am Kietzer See u. Klostersee in Altfriedland und Karlsdorf sowie auch am Lettinsee möglich.
Ebenfalls sind auch die Alte Oder und das Platkower Mühlenfließ nah gelegen.
In örtlicher Nachbarschaft des Verkaufsobjektes gibt es in Gusow als Blickfang für Interessierte ein denkmalgeschützes schönes Schlossgebäude. Ebenso erlebnisreich ist ein Besuch des Neuhardenberger Schlosses mit Parkanlage, in dem diverse Lesungen, Kulturveranstaltungen aber auch Tagungen von Landes- und Bundespolitikern stattfinden.
Auch für Radler sind gute Voraussetzungen durch ausgebaute Radwege vorhanden um die schöne Natur des Umlandes hautnah zu erleben.
Beispielhafte Ziele sind die ausgedehnten Waldflächen um Gusow-Platkow, die Altfriedländer Fischereigewässer oder auch der Lettinsee bei Neuhardenberg.
Die Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs ist vor Ort mehrmals wöchentlich durch den mobilen Backwaren-, Fleisch- u. Wursthandel gewährleistet.
Nächste Großmärkte befinden sich in Seelow und Neuhardenberg. Hier sind auch Ärzte, Apotheken, Physiotherapeuten, Schulen, Kitas, u.a.m. zu finden.
Die nächste Grundschule gibt es im Nachbarort Gusow, eine Realschule, Gymnasium und Berufsbildungszentrum ist in der nahen Kreisstadt Seelow vorhanden.
Platkow gehört zur Gemeinde 15306 Gusow-Platkow und wird vom Amt Seelow-Land verwaltet. Zur Gemeinde Gusow-Platkow gehören die Ortsteile Gusow, Karlshof, Neuhof und die Wohnplätze Gusower Loose, Paschenbrück und Platkower Loose. Die Einwohnerzahl bewegt sich derzeit um ca. 1.350 Menschen.
Geschichtlich wurde Platkow erstmals im Jahre 1229 und Gusow erstmals im Jahr 1405 urkundlich erwähnt.
Verkehrstechnisch ist Platkow sehr gut erreichbar mit dem Bus und dem eigenen Kfz. Auch eine regionale Bahnverbindung in den Richtungen Berlin-Küstrin/Kietz ist am Bahnhof Gusow vorhanden.
Die Straßenverbindungen zu den Nachbarorten Neuhardenberg, Gusow und zur Kreisstadt Seelow sind über die B 167 und über die B 1 auch zur Bundeshauptstadt Berlin gut ausgebaut. Vom Grundstücksstandort nach Seelow sind es ca. 7 km, nach Neuhardenberg ca. 4 km, nach Frankfurt(Oder) ca. 35 km und nach Berlin ca. 75 km.
Die Gemeinde Gusow-Platkow liegt an der nordwestlichen Flanke des Oderbruches unterhalb der sogenannten Lebuser Platte nördlich von Seelow und ist umgeben von einer schönen Landschaft mit größeren Waldflächen und mehreren Seen. Baden und Angeln ist in der Nähe, u.a. am Baggersee in Gusow, am Kietzer See u. Klostersee in Altfriedland und Karlsdorf sowie auch am Lettinsee möglich.
Ebenfalls sind auch die Alte Oder und das Platkower Mühlenfließ nah gelegen.
In örtlicher Nachbarschaft des Verkaufsobjektes gibt es in Gusow als Blickfang für Interessierte ein denkmalgeschützes schönes Schlossgebäude. Ebenso erlebnisreich ist ein Besuch des Neuhardenberger Schlosses mit Parkanlage, in dem diverse Lesungen, Kulturveranstaltungen aber auch Tagungen von Landes- und Bundespolitikern stattfinden.
Auch für Radler sind gute Voraussetzungen durch ausgebaute Radwege vorhanden um die schöne Natur des Umlandes hautnah zu erleben.
Beispielhafte Ziele sind die ausgedehnten Waldflächen um Gusow-Platkow, die Altfriedländer Fischereigewässer oder auch der Lettinsee bei Neuhardenberg.
Die Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs ist vor Ort mehrmals wöchentlich durch den mobilen Backwaren-, Fleisch- u. Wursthandel gewährleistet.
Nächste Großmärkte befinden sich in Seelow und Neuhardenberg. Hier sind auch Ärzte, Apotheken, Physiotherapeuten, Schulen, Kitas, u.a.m. zu finden.
Die nächste Grundschule gibt es im Nachbarort Gusow, eine Realschule, Gymnasium und Berufsbildungszentrum ist in der nahen Kreisstadt Seelow vorhanden.
Preise
Kaufpreis
39900 €39.900 €
45,50 €/m²
Provision für Käufer
7,14 % des beurkundeten Kaufpreises, incl. gesetzliche Mehrwertsteuer.
Immobilienpreisvergleich
Wir haben derzeit keinen Vergleich des Quadratmeterpreises für diese Immobilie.
Weitere Informationen
Bauträgerfreies Grundstück
Dieses Baugrundstück wird i.A. des Eigentümers befristet in 2024 zum Verkauf ausgeschrieben. Interessenten teilen dem Anbieter nach gemeinsamer Objekt-besichtigung und Beratung vor Ort ihr schriftliches Kaufangebot mit.
Auf dieser Grundlage erfolgt die Vergabeentscheidung durch den Eigentümer !
..........................................................................
Das Verkaufsobjekt befindet sich in der Gemeinde 15306 Gusow-Platkow, in einem angenehmen kleinen Wohngebiet des Ortsteils Platkow.
Die überschaubare Eigenheimsiedlung Rosengarten ist gelegen im Innenbereich und gehört zum Dorfmischgebiet.
Das Baugrundstück in Größe von ca. 877 m² ist ein Eckgrundstück, wurde von Altbelastungen (Nachbarzufahrt, Löschwasserentnahme, Zuwegung für Nachbargrundstück) bereinigt, neu vermessen und als Flurstück Nr. 619 im Liegenschaftskataster ausgewiesen.
Mit dem Merkmal Ecklage wirkt das Grundstück räumlich großzügiger, da überwiegend kommunale Grünstreifen angrenzen.
Das Grundstück ist unbebaut und frei von Baum- u. Strauchwildwuchs. Es ist eine ebene Fläche im annähernd rechteckigen Schnitt von ca. 40m Länge und ca. 22m Breite. An der langen Straßengrenze sind auf dem anschließenden kommunalen Grünstreifen kleine Laubbäume vorhanden, die im Sommer ein wenig Schatten spenden.
An einer Längsseite grenzt als Nachbarobjekt ein EFH mit NG an, die anderen drei Seiten werden tlw. von Grünflächen u. anschließenden Straßenflächen tangiert, die auch die künftige Zufahrt variabel ermöglichen.
Das Baugrundstück ist nicht eingezäunt und somit frei zugänglich.
Belastungen durch Beschränkungen oder Dienstbarkeiten bestehen nicht, auch
das amtliche Baulastenverzeichnis hat keine Eintragungen.
Der Baugrund ist normal tragfähig und verfügt auch über normale Versickerungs-fähigkeit für Oberflächenwasser.
Eine Belastung des Bodens durch Konterminierung ist nicht bekannt.
Ein Baugrundgutachten liegt nicht vor. Diese Expertise sollte der Erwerber im Zuge der Bauvorbereitungen in Auftrag geben (ist zugleich Voraussetzung für Bauantrag). Gleichfalls ist die Überprüfung auf Munitionsfreiheit durch den Erwerber selbst zu beantragen.
Das Baugrundstück ist ortsüblich randerschlossen. D.h. in den anliegenden Straßenflächen liegen Versorgungsleitungen für Strom, Erdgas, Trinkwasser u. Telefon. Hier kann die Anschließung der gewünschten Hausanschlüsse erfolgen. Für Schmutzwasser ist eine genehmigungsfähige private Sammelgrube zu planen. Auch Glasfaserkabel wurde in der Rosengartensiedlung verlegt, womit die Herstellung eines gewünschten Hausanschlusses für schnelles Internet
möglich ist.
Baurechtlich ist das Grundstück für eine Wohnbebauung nach § 34 BauGB nutzbar. Eine Gestaltungssatzung gibt es nicht, was auch verschiedene Gebäudevarianten, angepast an Art und Maß der Umgebungsbebauung, zulässt.
Das Baufenster ist auf der Grundstücksfläche flexibel planbar.
Es hat sich jedoch bewährt, wenn der künftige Bauherr die zuständigen Behörden zum geplanten konkreten Bauvorhaben vorab konsultiert.
Der Grundstückserwerber übernimmt im Sinne der weiteren Ortsentwicklung eine Bau- u. Investitionsverpflichtung innerhalb von 6 Jahren nach Besitzübergang.
Erfüllt er diese Verpflichtung nicht, steht dem Veräußerer die lastenfreie Rückübertragung des Grundstückes zu !
Alle Angaben stammen aus den Informationen des Eigentümers, womit der Anbieter keine Haftung über deren Vollständigkeit und Richtigkeit übernimmt.
Interesssenten teilen mit der Anfrage bitte ihren vollständigen Namen, Anschrift und Telefon-Nr. mit !
Damit wird den gesetzlichen Anforderungen der ordnungsgemäßen Nachweis-führung entsprochen und kurzfristige Beantwortung durch den Anbieter ermöglicht.
Alle Daten von Interessenten werden gem. den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung(DSGVO) erfasst, zeitweilig gespeichert und fristgerecht gelöscht.
Änderungen, Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten !
Auf dieser Grundlage erfolgt die Vergabeentscheidung durch den Eigentümer !
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Das Verkaufsobjekt befindet sich in der Gemeinde 15306 Gusow-Platkow, in einem angenehmen kleinen Wohngebiet des Ortsteils Platkow.
Die überschaubare Eigenheimsiedlung Rosengarten ist gelegen im Innenbereich und gehört zum Dorfmischgebiet.
Das Baugrundstück in Größe von ca. 877 m² ist ein Eckgrundstück, wurde von Altbelastungen (Nachbarzufahrt, Löschwasserentnahme, Zuwegung für Nachbargrundstück) bereinigt, neu vermessen und als Flurstück Nr. 619 im Liegenschaftskataster ausgewiesen.
Mit dem Merkmal Ecklage wirkt das Grundstück räumlich großzügiger, da überwiegend kommunale Grünstreifen angrenzen.
Das Grundstück ist unbebaut und frei von Baum- u. Strauchwildwuchs. Es ist eine ebene Fläche im annähernd rechteckigen Schnitt von ca. 40m Länge und ca. 22m Breite. An der langen Straßengrenze sind auf dem anschließenden kommunalen Grünstreifen kleine Laubbäume vorhanden, die im Sommer ein wenig Schatten spenden.
An einer Längsseite grenzt als Nachbarobjekt ein EFH mit NG an, die anderen drei Seiten werden tlw. von Grünflächen u. anschließenden Straßenflächen tangiert, die auch die künftige Zufahrt variabel ermöglichen.
Das Baugrundstück ist nicht eingezäunt und somit frei zugänglich.
Belastungen durch Beschränkungen oder Dienstbarkeiten bestehen nicht, auch
das amtliche Baulastenverzeichnis hat keine Eintragungen.
Der Baugrund ist normal tragfähig und verfügt auch über normale Versickerungs-fähigkeit für Oberflächenwasser.
Eine Belastung des Bodens durch Konterminierung ist nicht bekannt.
Ein Baugrundgutachten liegt nicht vor. Diese Expertise sollte der Erwerber im Zuge der Bauvorbereitungen in Auftrag geben (ist zugleich Voraussetzung für Bauantrag). Gleichfalls ist die Überprüfung auf Munitionsfreiheit durch den Erwerber selbst zu beantragen.
Das Baugrundstück ist ortsüblich randerschlossen. D.h. in den anliegenden Straßenflächen liegen Versorgungsleitungen für Strom, Erdgas, Trinkwasser u. Telefon. Hier kann die Anschließung der gewünschten Hausanschlüsse erfolgen. Für Schmutzwasser ist eine genehmigungsfähige private Sammelgrube zu planen. Auch Glasfaserkabel wurde in der Rosengartensiedlung verlegt, womit die Herstellung eines gewünschten Hausanschlusses für schnelles Internet
möglich ist.
Baurechtlich ist das Grundstück für eine Wohnbebauung nach § 34 BauGB nutzbar. Eine Gestaltungssatzung gibt es nicht, was auch verschiedene Gebäudevarianten, angepast an Art und Maß der Umgebungsbebauung, zulässt.
Das Baufenster ist auf der Grundstücksfläche flexibel planbar.
Es hat sich jedoch bewährt, wenn der künftige Bauherr die zuständigen Behörden zum geplanten konkreten Bauvorhaben vorab konsultiert.
Der Grundstückserwerber übernimmt im Sinne der weiteren Ortsentwicklung eine Bau- u. Investitionsverpflichtung innerhalb von 6 Jahren nach Besitzübergang.
Erfüllt er diese Verpflichtung nicht, steht dem Veräußerer die lastenfreie Rückübertragung des Grundstückes zu !
Alle Angaben stammen aus den Informationen des Eigentümers, womit der Anbieter keine Haftung über deren Vollständigkeit und Richtigkeit übernimmt.
Interesssenten teilen mit der Anfrage bitte ihren vollständigen Namen, Anschrift und Telefon-Nr. mit !
Damit wird den gesetzlichen Anforderungen der ordnungsgemäßen Nachweis-führung entsprochen und kurzfristige Beantwortung durch den Anbieter ermöglicht.
Alle Daten von Interessenten werden gem. den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung(DSGVO) erfasst, zeitweilig gespeichert und fristgerecht gelöscht.
Änderungen, Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten !
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5/5Bewertung: 5 von 5 Sternen
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