Hinweise
Weitere Informationen erhalten Sie bei Interesse in unserem Büro.
Bitte behandeln Sie dieses Angebot diskret und unternehmen Sie keine eigenständigen Besichtigungen. Gerne vereinbaren wir einen Besichtigungstermin vor Ort mit Ihnen.
Wir stehen Ihnen für weitere Detailinformationen zum Objekt sowie zur Kaufabwicklung, zum Kaufvertragsentwurf etc. gerne zur Verfügung.
AGBs
§ 1 Vertraulichkeit:
Das Angebot richtet sich ausschließlich an den benannten Kunden. Eine Weitergabe der Objektinformationen an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung ist strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung und Vertragsabschluss durch einen nicht autorisierten Dritten ist der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Provision zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer verpflichtet.
§ 2 Doppeltätigkeit:
Wir sind berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer gegen Entgelt tätig zu werden, ohne Einschränkungen.
§ 3 Eigentümerangaben:
Die Objektinformationen basieren auf Angaben des Verkäufers oder eines von diesem beauftragten Dritten. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben, da sie von uns nicht überprüft wurden.
§ 4 Angebot:
Unser Angebot ist freibleibend. Irrtümer, Auslassungen sowie ein Zwischenverkauf sind vorbehalten.
§ 5 Vollmacht:
Hiermit erteilt der Auftraggeber uns die Vollmacht, Einsicht in das Grundbuch, behördliche Akten, insbesondere Bauakten, und alle relevanten Informationen sowie Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter zu nehmen, wie sie ihm als Eigentümer zustehen.
§ 6 Provisionsanspruch:
Unser Anspruch auf Provision wird nicht durch eine nachträgliche Aufhebung oder Rückgängigmachung des vermittelten oder nachgewiesenen Vertrags berührt.
§ 7 Provision:
Die Höhe der Provision richtet sich nach den ortsüblichen Sätzen, sofern nicht anders im Angebot angegeben. Der Provisionsanspruch entsteht bei Vertragsabschluss bzw. Beurkundung.
§ 8 Haftungsbegrenzung:
Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 9 Verjährung:
Schadensersatzansprüche gegen uns verjähren drei Jahre nach der Handlung, die die Schadensersatzverpflichtung ausgelöst hat. Sollten gesetzliche Bestimmungen eine kürzere Verjährungsfrist vorsehen, gelten diese.
§ 10 Salvatorische Klausel:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen AGBs. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die den ursprünglichen Intentionen am nächsten kommt.
§ 11 Zustimmung:
Mit der Entgegennahme unserer Angebote erklärt der Empfänger sein Einverständnis mit diesen AGBs.
Stichworte
Versorgung: Städtische Wasserversorgung, Städtische Stromversorgung