Sonstiges
Termin zur Angebotsabgabe: 27.09.2024
Teaser: Nähere Informationen finden Sie im Exposé (Downloadbereich).
Virtueller Rundgang
Besichtigen Sie das Grundstück und verschaffen Sie sich einen realistischen Eindruck mithilfe unseres virtuellen Rundgangs (durch Anklicken des Bildes)
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Verkehrsanbindung: Die Bushaltestelle in Oberwimm (fünf Gehminuten vom Haus entfernt an der Bundesstraße) wird montags bis freitags im Stundentakt und am Wochenende und den Feiertagen drei Mal pro Tag von der Linie 9342 des Regionalverkehrs Oberbayern GmbH angefahren. Mit dem Bus kommt man in drei Minuten in die Stadt. Die Buslinie 9434 fährt Oberwimm an den Schultagen vor und nach der Schule an. In der Stadt Trostberg verkehren mehrere Buslinien.
Region: Oberbayern
Flurstück: 177/2
Gemarkung: Oberfeldkirchen
Hinweis zur Vergabe: Veräußerung zum Höchstgebot. Diese Seite ist eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot eine Zusage zu erteilen. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass seitens des Freistaates Bayern als Verkäufer im Erfolgsfall keine Maklerprovision entrichtet und im Falle des Verkaufs keine Auskünfte über den Erwerber erteilt werden. Wir bitten um die Zusendung der Angebote in einem verschlossenen Umschlag mit Kenntlichmachung als Angebot für Grundstück mit sanierungsbedürftigem Gebäude ohne Bestandsschutz im Außenbereich. Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen.
Postanschrift des Ansprechpartners: RV München
Wagmüllerstraße 20
80538 München
Planungs- und Baurecht: Außenbereich § 35 BauGB
Sonstiges: In der Form, wie sich das Gebäude heute darstellt, genießt es keinen Be-standsschutz, weil die vorgenommenen Änderungen wohl mindestens teilweise genehmigungspflichtig waren, hierfür jedoch keine Baugenehmigung vorliegt.
Es besteht eine sehr kleine Wahrscheinlichkeit, dass die vom früheren Eigen-tümer formell illegal vorgenommenen Änderungen samt Schaffung einer zwei-ten Wohneinheit auf der Grundlage des Teilprivilegierungstatbestandes des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB nachträglich legalisiert werden können. Dies kann jedoch erst in einem baurechtlichen Verfahren nach Stellung eines Bau-antrags geprüft werden, weshalb zum jetzigen Zeitpunkt eine Genehmigung nicht garantiert werden kann. Das heißt, der Bestandsschutz kann für immer verloren sein und das Gebäude nicht mehr genutzt werden. Des Weiteren ist Voraussetzung für die Stellung des Bauantrags, dass der Käufer oder seine Familie künftig beide Wohnungen selbst nutzen.
Des Weiteren ist auch der Bestandsschutz der Nebengebäude fraglich, da bis-her keine Baugenehmigung aufgefunden wurde.
Stichworte
Bundesland: Bayern, Flurstück: 177/2