Idyllisches Grundstück in Panketal, OT Zepernick
Objektbeschreibung
Das im vorderen Bereich rechteckig geschnittene Grundstück verjüngt sich im hinteren Viertel und befindet sich an einer ruhigen, befestigten Anliegerstraße. Die Straßenfront beträgt ca. 20 m. Die Tiefe auf der linken Seite beträgt ca. 50 m und auf der rechten Seite ca. 76 m. Das Flurstück 55, das sich vor dem Grundstück befindet, steht im Eigentum der Gemeinde und kann mit erworben werden. Das Grundstück wurde zu Wochenend- und Erholungszwecken genutzt und ist mit einem abrissreifen Bungalow bebaut. Dieser ist seit ca. 2 Jahren ungenutzt.
Raumaufteilung
Laut bauplanungsrechtlicher Auskunft der Gemeinde Panketal ist das Grundstück nach § 34 Baugesetzbuch (Nachbarbebauung) mit einem Wohngebäude, ggfls. mit 2 Wohngebäuden bebaubar.
Bei der Aufteilung des Grundstückes ist jedoch die Baugrenze von 7 m im vorderen Bereich und 55 m im hinteren Bereich einzuhalten. Die Grundfläche des Neubaus inkl. Terrasse darf, die in der näheren Umgebung vorhandenen Gebäudegrundflächen der Bestandsgebäude nicht überschreiten. Hierbei ist ein Richtwert von 135 m² anzusetzen.
Die Firsthöhe des Neubaus darf 8,5 m nicht überschreiten. Die GFZ für die Gesamtgrundstücksfläche (inkl. Wohnhaus, Zufahrten, Stellplätze, Garagen/Carports, Nebenanlagen, Pools etc.) beträgt 0,3 (30 %). Dabei ist die Stellplatzsatzung der Gemeinde Panketal und die Baumschutzverordnung des Landkreises Barnim zu beachten. Diese Auskunft stellt laut Gemeinde eine unverbindliche Einschätzung dar.
Die verbindliche Auskunft erfolgt in Form einer förmlichen Bauvoranfrage beim Landkreis Barnim.
Nähere Informationen zur Bebauung können Sie bei der Gemeinde erfragen.